Änderung des Namens
in den Fahrzeugpapieren
Für die Änderung des Namens in den Fahrzeugdokumenten ist der Besuch bei einer Zulassungsbehörde des Landesbetriebes Verkehr (LBV) erforderlich. Von dort erfolgt die Mitteilung zur Änderung beim Finanzamt für Verkehrssteuern und die Änderung für das Verkehrsinformationssystem der Polizei.
Erforderliche Unterlagen & Tipps
Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn die Änderung für eine Firma erfolgen soll).
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| Info | ||
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Die Gebühr beträgt 11,40 € zzgl. Klebesiegel (je 0,30 €) für jedes Fahrzeug und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Seit dem 1. Oktober 2005 werden nur noch EU-einheitliche Fahrzeugdokumente ausgegeben: In Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II an Stelle des bisherigen Fahrzeugbriefes ausgestellt werden: Die Gebühr beträgt 3,60 €.
Änderungen an dem genannten Betrag können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Rücksendung finanzierter Fahrzeugdokumente).
Hinweis:
(LBV)
In diesem Fall genügt für die Übersendung in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.
Änderung und Irrtum vorbehalten
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