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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Änderung des Namens

in den Fahrzeugpapieren

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zur Änderung des Namens in den Fahrzeugpapieren.

Für die Änderung des Namens in den Fahrzeugdokumenten ist der Besuch bei einer Zulassungsbehörde des Landesbetriebes Verkehr (LBV) erforderlich. Von dort erfolgt die Mitteilung zur Änderung beim Finanzamt für Verkehrssteuern und die Änderung für das Verkehrsinformationssystem der Polizei.

Erforderliche Unterlagen & Tipps

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn die Änderung für eine Firma erfolgen soll).

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
 Info

  • (schriftliche Vollmacht) Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.

Info

Die Gebühr beträgt 11,40 € zzgl. Klebesiegel (je 0,30 €) für jedes Fahrzeug und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Seit dem 1. Oktober 2005 werden nur noch EU-einheitliche Fahrzeugdokumente ausgegeben: In Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II an Stelle des bisherigen Fahrzeugbriefes ausgestellt werden: Die Gebühr beträgt 3,60 €.

Änderungen an dem genannten Betrag können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Rücksendung finanzierter Fahrzeugdokumente).

Hinweis:

Glühlampe

(LBV)

Fahrzeugbrief / ZB II: Wenn sich der Fahrzeugbrief oder ZB II nicht in Ihrem Besitz befindet (z.B. bei einem finanzierten Fahrzeug), ist häufig die Übersendung an den LBV-Standort erforderlich, bei dem die Änderung erfolgen soll.

In diesem Fall genügt für die Übersendung in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.

Änderung und Irrtum vorbehalten

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)