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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Änderung der Anschrift

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zur Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein. 

Für die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugdokumenten ist der Besuch bei einer Zulassungsbehörde des Landesbetriebes Verkehr (LBV) erforderlich. Von dort erfolgt die Mitteilung zur Änderung beim Finanzamt für Verkehrssteuern und die Änderung für das Verkehrsinformationssystem der Polizei.

Erforderliche Unterlagen & Tipps

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn die Änderung für eine Firma erfolgen soll).

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (z.B. HR-Auszug)

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
 Info

  • (schriftliche Vollmacht) Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.

Info

Gebühr

Die Gebühr beträgt 11,40 € zzgl. Siegel je Fahrzeug und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweis:

Die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein gehört auch zum Leistungsangebot in den Kundenzentren der Einwohnerdienststellen in Hamburg.

Änderung und Irrtum vorbehalten

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)