Änderung der Anschrift
Für die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugdokumenten ist der Besuch bei einer Zulassungsbehörde des Landesbetriebes Verkehr (LBV) erforderlich. Von dort erfolgt die Mitteilung zur Änderung beim Finanzamt für Verkehrssteuern und die Änderung für das Verkehrsinformationssystem der Polizei.
Erforderliche Unterlagen & Tipps
Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn die Änderung für eine Firma erfolgen soll).
| |||
| |||
| |||
| Info | ||
|
Gebühr
Die Gebühr beträgt 11,40 € zzgl. Siegel je Fahrzeug und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweis:
Die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein gehört auch zum Leistungsangebot in den Kundenzentren der Einwohnerdienststellen in Hamburg.
Änderung und Irrtum vorbehalten
Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us




