Verlust der Betriebserlaubnis
für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
In der Regel haben Sie beim Kauf des Fahrzeuges eine Betriebserlaubnis erhalten, die im Original vom Hersteller ausgestellt wurde. Daher ist im Regelfall auch eine Ersatzbescheinigung über den Hersteller zu beziehen.
Bevor Sie sich an den Hersteller wenden,
- benötigen Sie als erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsbehörde, die für den letzten Eigentümer zuständig ist.
Folgende Dinge sind weiterhin zu veranlassen
- Übersendung von 7,20 € in Postwertzeichen an den
LBV-Mitte, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg - Übersendung Eigentumsnachweis / -erklärung (z.B. Kopie der Bescheinigung bei Erwerb: Kaufvertrag etc.)
Achten Sie unbedingt darauf, dass aus der Bescheinigung über den Eigentumsnachweis folgender Inhalt hervorgeht:
- Angabe über Fahrzeugart
- Angabe des Herstellers
- Vollständige Fahrzeug-Ident-Nr. (Fahrgestell-Nr. / Rahmen-Nr.)
- Bei Veräußerung: Name und vollständige Anschrift des Käufers und des Verkäufers
Ca. 3 Wochen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugeschickt, mit der Sie beim Hersteller des Fahrzeuges eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.
Wenn es den Hersteller nicht mehr gibt ?
Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt oder für Fahrzeuge, die im Eigenbau gefertigt wurden. Hierzu beantragen Sie wie oben Beschrieben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ihrer Zulassungsbehörde. Nach Erhalt können Sie sich gleich an den TÜV wenden, der Ihnen eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.
Verkäufer wohnt nicht in Hamburg ...
Wenn der Verkäufer seinen Wohnsitz nicht in Hamburg hat, wenden Sie sich bitte an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsstelle. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn vom Verkäufer die Übergabe der Betriebserlaubnis schriftlich bestätigt wurde.
U18: Sollte der Antragsteller für die Ausstellung der Ersatz-Ausfertigung nicht volljährig sein, ist eine Einverständniserklärung ! beider ! Elternteile erforderlich.
Verlust für Fahrzeuge mit HH-Kennzeichen
Bei Fahrzeugen mit bereits zugeteiltem HH-Kennzeichen wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung sofort ausgehändigt. Die Gebühr beträgt ebenfalls 7,20 €.
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