Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
(Ersatz für Fahrzeugbrief)
- verloren / gestohlen / unbrauchbar -
Bis einschließlich 30. September 2005 wurde der Fahrzeugbrief ausgegeben und gilt immer noch als wichtiges Dokument zum Nachweis über das Fahrzeugeigentum (Sicherungs-Urkunde zur Verfügungsberechtigung).
Seit dem 01. Oktober 2005 gibt es an Stelle des Fahrzeugbriefes die Zulassungsbescheinigung Teil II in einem EU-einheitlichen Format. Alle bisherigen Fahrzeugdokumente behalten ihre Gültigkeit.
Für die Ersatz-Ausstellung bei einem verlorenen Fahrzeugbrief oder einer Zulassungsbescheinigung II ist der persönliche Besuch bei einem Standort des LBV erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Verloren
| Bei einem verlorenen Fahrzeugbrief oder einer EU-Zulassungsbescheinigung ist die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides Statt von derjenigen Person erforderlich, die das Dokument zuletzt nachweislich besaß. | Info |
Dies wird in aller Regel der Fahrzeughalter sein, kann aber z.B. auch der Käufer des Fahrzeuges sein. Die Bevollmächtigung Dritter ist nur in Verbindung mit einer notariellen Versicherung an Eides Statt zulässig.
Gestohlen
| Bei einem gestohlenen Fahrzeugbrief oder einer EU-Zulassungsbescheinigung ist die Strafanzeige mitzubringen, aus der der Diebstahl hervorgeht. | Info |
Gebühren
Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Änderung und Irrtum vorbehalten.
A 27,60 € Ersatz-Ausstellung (zzgl. Klebesiegel je 0,30 €)
B 30,70 € Abnahme einer Versicherung an Eides Statt
C 10,20 € Übersendung ZB II per Einschreiben
* 10,90 € Nur bei Ausstellung ZB I an Stelle des Fahrzeugscheins
* Hinweis - Wenn es bei Verlust eines Fahrzeugbriefes noch einen Fahrzeugschein gibt, muss in Zusammenhang mit der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung II auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I an Stelle des Fahrzeugscheins ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt hierfür 10,90 €.
Zur Information
Das ursprüngliche Zulassungsdokument wird im Amtlichen Anzeiger des Kraftfahrtbundesamtes aufgeboten (Informationsquelle für Kredit-Institutionen, Versicherungen, Polizei usw.), beispielsweise um einen möglichen Missbrauch entgegenzuwirken.
Das Verfahren für die Ersatz-Ausstellung dauert ca. sechs bis acht Wochen, danach kann die neue Zulassungsbescheinigung II auf dem Postweg (per Einschreiben) zugestellt werden.
Entgegen einer früheren Praxis ist es leider nicht mehr zulässig, ein Zulassungsverfahren durchzuführen, wenn nicht zuvor das Aufgebotsverfahren für den verlorenen oder sonstwie abhanden gekommenen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II durch die kennzeichenführende Zulassungsbehörde abgeschlossen ist.
Änderung und Irrtum vorbehalten
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