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Ausfuhrkennzeichen

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) über die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Export).

Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen

(© LBV)

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (wichtig, wenn das Ausfuhrkennzeichen für eine Firma zugeteilt werden soll).

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung nur bei Wohnsitz im Inland) 

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    (nur bei zugelassenem Fahrzeug)

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
 Info
  • Gültige Prüfbescheinigung Hauptuntersuchung

Info

  • Abmeldebescheinigung
    (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.05 = abgemeldet)

Info

  • amtliche Kennzeichenschilder
    (nur bei zugelassenem Fahrzeug)

Info

  • (Schriftliche Vollmacht: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)

Info

Gebühren

(zzgl. Schilder, Plaketten, Siegel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

30,70 €Gebühr für Zuteilung Ausfuhrkennzeichen (Export)
2,60 €Gebühr für das Kraftfahrtbundesamt (KBA)
4,30 €Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I und II
15,30 €

Eintrag von Technikdaten, wenn diese nicht im
Fahrzeugregister zur Verfügung stehen

Besonderheiten

  • Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen !
  • Für die Dauer des Zulassungszeitraumes ist eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) nachzuweisen

Tipps & Hinweise

Seit dem 01. Oktober 2005 wird an Stelle des Fahrzeugbriefes die EU-einheitliche Version = Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgegeben.

  1. Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.

  2. Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.

  3. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II: Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zwingend erforderlich. Die Zuteilung ist beispielsweise bei einem verlorenem Fahrzeugbrief / verlorener ZB II nicht zulässig; in diesem Fall muss das Verfahren für die Ersatz-Ausstellung vollständig abgeschlossen sein.

  4. Kfz-Steuer (Vordruck als PDF-Datei): Ab dem 01.07.2010 ist die Kfz-Steuer sofort fällig. Die Entrichtung der Kfz-Steuer ist direkt mit dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz unter der Telefonnummer (040) 428 43-6700 oder -6705 zu klären, wenn keine Einzugsermächtigung möglich ist, weil der Fahrzeughalter keine Bankverbindung in Deutschland hat.

Änderungen und Irrtum vorbehalten 

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)