Neuzulassung - Anmeldung Neufahrzeug
(fabrikneues Fahrzeug)
Erforderliche Unterlagen und Tipps
Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).
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Gebühren
Die Gebühr beträgt 26,30 € zzgl. Schilder, Plaketten, Siegel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bei dem genannten Betrag handelt es sich um die Grundgebühr, Änderungen können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Wunschkennzeichen, Rücksendung finanzierter Fahrzeugbrief).
Tipps und Hinweise
Seit dem 01. Oktober 2005 wird an Stelle des Fahrzeugbriefes die EU-harmonisierte Version = Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgegeben.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Wenn sich der Fahrzeugbrief oder ZB II nicht in Ihrem Besitz befindet (z.B. bei einem finanzierten Fahrzeug), ist häufig die Übersendung an den LBV-Standort erforderlich, bei dem die Zulassung erfolgen soll. Für die Übersendung genügt in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.
- Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.
- Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.
Kfz-Steuer (Vordruck als PDF-Datei): Die Kfz-Steuer ist sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) ist im Voraus zu entrichten. Dazu muss eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Steuerbetrag von dem Konto ausgestellt werden. Der Nachweis des Kontos ist erforderlich, z.B. durch Vorlage der Kontokarte.
Informationen über die Höhe der Steuer erhalten Sie auch im Internet, z.B. unter Verwendung des Suchbegriffs kfz-steuer. Hier eine Möglichkeit: Steuerberechnung der Kraftfahrzeugsteuer für PKW (ohne Gewähr; der Dienst wird vom Land Niedersachsen bereit gestellt)
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