•  
  •  
  •  
  •  
Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

- Taxi, Mietwagen, Krankenwagen und Personenkraftwagen im Linienverkehr -

Informationen des Landesbetrieb Verkehr (LBV) über die Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetztes), bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, benötigt eine zusätzliche Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

Einen Fahrgastbeförderungsschein können Sie bei einem der 4 Standorte des LBV beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Info
  • EU-Kartenführerschein im Original Info
  • Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5.1 und 5.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Info
  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV Info
  • Nachweis über Erste-Hilfe für Krankenwagen Info
  • Dateiabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde, wenn diese nicht Hamburg war Info
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke Info

Folgende Unterlagen werden in der Regel bei Antragstellung durch den LBV abgefordert:

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister Info

Voraussetzungen für die Ersterteilung

  • Bestandene Ortskundeprüfung Info (Taxi), Info (Mietwagen)
  • Das Mindesalter für Taxi und Mietwagen beträgt 21 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B für Taxi und Mietwagen seit mindestens zwei Jahren oder im Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre

  • Das Mindestalter für Krankenwagen beträgt 19 Jahre

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens einem Jahr oder im Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre  

Gebühren

Die Gebühr beträgt 42,90 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Der Fahrgastbeförderungsschein wird für längstens fünf Jahre erteilt.

Informationen über die Verlängerung eines Fahrgastbeförderungssscheins

Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Fahrgastbeförderungsscheins am besten fünf Wochen vor Ablauf der Gültigkeit.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Info
  • EU-Kartenführerschein im Original Info
  • Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5.1 und 5.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Info
  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV Info
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke Info

Folgende Unterlagen werden in der Regel bei Antragstellung durch den LBV abgefordert:

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister Info

Gebühren

Die Gebühr beträgt 38,30 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Der Fahrgastbeförderungsschein wird für längstens fünf Jahre erteilt.

Sie erreichen uns 4x in Hamburg

Führerschein Mitte

Führerschein Nord

Führerschein Harburg

Führerschein Bergedorf

Änderung und Irrtum vorbehalten

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)