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Importfahrzeug Ausnahmegenehmigung Beantragungen von Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge

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Beantragungen von Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge

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Ausnahmegenehmigung, Importfahrzeuge beantragen

Beschreibung der Leistung

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Bau- und Betriebsvorschriften, die von den Fahrzeugen in Deutschland eingehalten werden müssen. Für Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht erfüllen, können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, um das Fahrzeug trotzdem fahren zu dürfen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Mindestens benötigt werden:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  • gegebenenfalls eine Zulassungsvollmacht
  • gegebenenfalls ein reserviertes Kennzeichen

Zu Beachten

Da sich Sicherheitsanforderungen und bauliche Abweichungen stark unterscheiden können, kann immer nur über einen Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich am besten vor Antragsstellung telefonisch vom Transport- und Genehmigungs-Management des Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Wichtig: Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge werden ausschließlich im Standort Mitte bearbeitet.

 

Fristen

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die genaue Höhe der Gebühren ist immer vom Einzelfall abhängig und kann vorher nicht mitgeteilt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 15.04.2024

Frag-den-Michel


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