Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17
Voraussetzungen
- Der Bewerber muss vor Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule mindestens 16 ½ Jahre alt sein.
- Nach bestandener Prüfung muss sich der Fahranfänger bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres und Erhalt des regulären EU-Kartenführerscheins von einem Begleiter begleiten lassen. Jeder Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Es können mehrere Personen als Begleiter zur Verfügung stehen.
- Die Begleiter dürfen ihre Funktion nicht ausführen, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper haben, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. Sie dürfen ebenfalls nicht unter dem Einfluss von Drogen stehen.
- Es wird empfohlen, dass der Bewerber und die als Begleiter vorgesehene (n) Person (en) vor dem Beginn des begleiteten Fahrens an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilgenommen haben in der sie auf das begleitete Fahren ab 17 vorbereitet werden. In dieser Veranstaltung werden neben rechtlichen Themen spezielle Fragen wie der Umgang mit Streitsituationen während der Fahrt diskutiert. Die Vorbereitung kann durch entsprechend geschulte Fahrlehrer, die Verkehrswacht Hamburg e.V. oder durch andere entsprechend geschulte Personen vorgenommen werden. Die Vorbereitungsveranstaltungen sollen erst gegen Ende der Fahrschulausbildung (nicht früher als ein Monat vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung) durchgeführt werden.
Ihr Antrag beim Landesbetrieb Verkehr - So geht’s
- Füllen Sie den Antrag aus und achten Sie dabei bitte auf die erforderlichen Unterschriften !
- Lassen Sie zusätzlich von jeder Begleitperson die Anlage ausfüllen + unterschreiben und fügen Sie eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson (en) bei.
- Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Geben Sie den Antrag und die weiteren Unterlagen bei Ihrer ausbildenden Fahrschule ab.
Sie können am "Begleiteten Fahren mit 17" teilnehmen, wenn sich
- im Rahmen des Verfahrens nach §§ 21 und 22 Fahrerlaubnisverordnung keine Bedenken an ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben,
- mindestens eine Person schriftlich bereit erklärt hat, Sie als Beifahrer ständig zu begleiten.
Ist die Prüfung bestanden, händigt der Prüfer eine Prüfungsbescheinigung aus.
Mit dieser Prüfungsbescheinigung dürfen Sie mit dem/den eingetragenen Begleiter/n in ganz Deutschland fahren.
Haben Sie am Tag der bestandenen Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Prüfungsbescheinigung an Ihrem Geburtstag (oder später) beim LBV abholen.
Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie den EU-Kartenführerschein. Sie können diesen beim LBV abholen und müssen dabei die Prüfungsbescheinigung abgeben.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 43,40 Euro und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Es fallen zusätzlich Gebühren von 8,00 Euro für das Ausstellen der Prüfbescheinigung sowie 5,10 Euro pro Begleiter an.
Bitte beachten Sie, dass für die theoretische und praktische Prüfung ebenfalls Gebühren vom TÜV-Hanse berechnet werden.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen
(LBV)
Beachten Sie bitte unbedingt die Auflagen!
Wenn Sie ohne einen namentlich bekannten Begleiter ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen oder der Begleiter 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss von Drogen steht, hat dies den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.
- Des Weiteren zieht ein Verstoß gegen die Auflagen ein Bußgeldverfahren nach sich.
Weitere Informationen
Achtung, durch die Ausführung des nachfolgenden Links verlassen Sie den Internetservice des Landesbetriebes Verkehr; für die dort veröffentlichen Inhalte übernimmt der LBV keine Gewähr.
www.begleitetes-fahren.hamburg.de
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