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Gebühren für Kfz-Zulassung

Auflistung der Grundgebühren für die häufigsten Geschäftsvorgänge für den Bereich Kfz-Zulassung LBV.

Die nachfolgende Übersichten dienen der allgemeinen Information. Wir bieten hier in übersichtlicher Form einen Auszug aus der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung zu erwartender Gebühren für den Besuch bei der Zulassungsbehörde. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweis bei fälligen rückständigen Gebühren!

Nach dem am 17.07.2006 veröffentlichten Fahrzeugzulassungsgebührenentrichtungsgesetz darf die Zulassungsbehörde nur dann ein Fahrzeug zulassen, wenn fällige rückständige Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren gezahlt wurden.

Auflistung von Grundgebühren

Zu bedenken ist, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Wunschkennzeichen, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand, Plaketten und Klebesiegeln. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen bei den ansässigen Schilderherstellern gekauft werden müssen.

Wunschkennzeichen

Zuteilung Wunschkennzeichen10,20
bei vorheriger Reservierung zusätzlich2,60

Zulassung von Fahrzeugen

Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug

26,30

Wiederzulassung für den gleichen Halter nach
vorübergehender Abmeldung innerhalb Hamburg

11,40

Halterwechsel innerhalb von Hamburg
für ein zugelassenes Fahrzeug

18,60

Halterwechsel innerhalb von Hamburg
für ein abgemeldetes Fahrzeug

21,20

Umschreibung eines Fahrzeuges mit
auswärtigen Kennzeichen für den gleichen Halter

26,30

Umschreibung eines Fahrzeug mit
auswärtigen Kennzeichen für einen anderen Halter

28,90

Ausfuhrkennzeichen (Export) und zusätzlich / ggfs.

a) für die endgültige Abmeldung HH-Kennzeichen oder

b) für die endgültige Abmeldung auswärtiger Kennzeichen

c) Ausstellung Zulassungsbescheinigung

b) Eintrag Technikdaten (wenn nicht gespeichert)

33,30

5,60

10,70

4,30

15,30

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen10,20

Saisonkennzeichen für zugelassene Kfz

Zuteilung eines Saisonkennzeichens26,80

Änderung der Kennzeichenart

Umkennzeichnung ohne Wunschkennzeichen*26,80
Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen*36,50
bei Verlust der alten Schilder oder eines Schildes, ist zusätzlich die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt erforderlich30,70

Abmeldung (Ausserbetriebsetzung)

Kfz mit HH-Kennzeichen5,60
Kfz aus anderem Zulassungsbezirk

10,70

Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil I  (ZB I)

Ersatzausfertigung (ehem. "Fahrzeugschein")11,60
zusätzlich bei Verlust: Versicherung an Eides Statt30,70

Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

Ersatzausfertigung (ehem. "Fahrzeugbrief")38,50
zusätzlich bei Verlust: Versicherung an Eides Statt30,70
Übersendung nach Freigabe zusätzlich10,20

Änderung von Halterdaten

Name oder/und Anschrift11,40

Änderung technischer Daten

Eintragung ZB I und/oder ZB II11,40

*Die Grundgebühren erhöhen sich:

bei Rücksendung eines finanzierten Fahrzeugbriefes15,30
bei Verwendung von Klebesiegel (je Siegel)0,30
bei Verkleben von Stempelplaketten (je Plakette)1,00
bei Verkleben HU oder SP-Plakette (je Plakette)0,50
Erteilung einer Genehmigung nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)39,50

 zzgl. Siegel und Plaketten*

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung! 

Änderung und Irrtum vorbehalten

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