Gebühren für Kfz-Zulassung
Die nachfolgende Übersichten dienen der allgemeinen Information. Wir bieten hier in übersichtlicher Form einen Auszug aus der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung zu erwartender Gebühren für den Besuch bei der Zulassungsbehörde. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweis bei fälligen rückständigen Gebühren!
Nach dem am 17.07.2006 veröffentlichten Fahrzeugzulassungsgebührenentrichtungsgesetz darf die Zulassungsbehörde nur dann ein Fahrzeug zulassen, wenn fällige rückständige Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren gezahlt wurden.
Auflistung von Grundgebühren
Zu bedenken ist, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Wunschkennzeichen, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand, Plaketten und Klebesiegeln. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen bei den ansässigen Schilderherstellern gekauft werden müssen.
Wunschkennzeichen | |
| Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 |
| bei vorheriger Reservierung zusätzlich | 2,60 |
Zulassung von Fahrzeugen | |
Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug | 26,30 |
Wiederzulassung für den gleichen Halter nach | 11,40 |
Halterwechsel innerhalb von Hamburg | 18,60 |
Halterwechsel innerhalb von Hamburg | 21,20 |
Umschreibung eines Fahrzeuges mit | 26,30 |
Umschreibung eines Fahrzeug mit | 28,90 |
Ausfuhrkennzeichen (Export) und zusätzlich / ggfs. a) für die endgültige Abmeldung HH-Kennzeichen oder b) für die endgültige Abmeldung auswärtiger Kennzeichen c) Ausstellung Zulassungsbescheinigung b) Eintrag Technikdaten (wenn nicht gespeichert) | 33,30 5,60 10,70 4,30 15,30 |
Kurzzeitkennzeichen | |
| Kurzzeitkennzeichen | 10,20 |
Saisonkennzeichen für zugelassene Kfz | |
| Zuteilung eines Saisonkennzeichens | 26,80 |
Änderung der Kennzeichenart | |
| Umkennzeichnung ohne Wunschkennzeichen* | 26,80 |
| Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen* | 36,50 |
| bei Verlust der alten Schilder oder eines Schildes, ist zusätzlich die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt erforderlich | 30,70 |
Abmeldung (Ausserbetriebsetzung) | |
| Kfz mit HH-Kennzeichen | 5,60 |
| Kfz aus anderem Zulassungsbezirk | 10,70 |
Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) | |
| Ersatzausfertigung (ehem. "Fahrzeugschein") | 11,60 |
| zusätzlich bei Verlust: Versicherung an Eides Statt | 30,70 |
Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) | |
| Ersatzausfertigung (ehem. "Fahrzeugbrief") | 38,50 |
| zusätzlich bei Verlust: Versicherung an Eides Statt | 30,70 |
| Übersendung nach Freigabe zusätzlich | 10,20 |
Änderung von Halterdaten | |
| Name oder/und Anschrift | 11,40 |
Änderung technischer Daten | |
| Eintragung ZB I und/oder ZB II | 11,40 |
*Die Grundgebühren erhöhen sich: | |
| bei Rücksendung eines finanzierten Fahrzeugbriefes | 15,30 |
| bei Verwendung von Klebesiegel (je Siegel) | 0,30 |
| bei Verkleben von Stempelplaketten (je Plakette) | 1,00 |
| bei Verkleben HU oder SP-Plakette (je Plakette) | 0,50 |
| Erteilung einer Genehmigung nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) | 39,50 |
zzgl. Siegel und Plaketten*
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
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