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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Importfahrzeug

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Zulassung importierter Fahrzeuge.

Grundsätzlich sind Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie zum Verkauf angeboten werden.

Importfahrzeuge aus einem Land außerhalb der EU weichen häufig von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab. Durch diese landesspezifischen Anpassungen sind einzeln importierte Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO) zu prüfen.

Das gilt nicht für Fahrzeuge mit EWG-Übereinstimmungserklärung auch COC-Papier genannt (Certificate of Conformity). In dieser Bescheinigung sollte auch die deutsche Schadstoffklassifizierung enthalten sein (2-stellige Schlüsselnummer), die für die Einstufung bei der Kfz-Steuer von Bedeutung ist.

Achten Sie auf die richtige Unterscheidung

EU-Symbol

(© Europäische Union)

 
EU Neufahrzeug
EU-Symbol

(© Europäische Union)

 
EU Gebrauchtfahrzeug
 
Zoll

(LBV)

Nicht EU Neufahrzeug
Zoll

(LBV)

Nicht EU Gebrauchtfahrzeug

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