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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I

(Ersatz für Fahrzeugschein)

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr zur Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheins bei Diebstahl oder Verlust.

- verloren / gestohlen / unbrauchbar -

Für die Ersatz-Ausstellung bei verlorenem Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Besuch beim LBV erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
 Info
  • Gültige Prüfbescheinigung Hauptuntersuchung
    (sofern ab Datum der Erstzulassung schon erfolgt)

 Info
  • Bei Diebstahl ist die Original-Anzeige
    (aufgenommen durch die Polizei) vorzulegen

Info

  • (Bei Diebstahl ist die schriftliche Vollmacht vorzulegen: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)
Info

Hinweise zur Bevollmächtigung

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Bei einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein ist der persönliche Besuch des Fahrzeughalters erforderlich, da die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt bei der Kfz-Zulassungsbehörde notwendig ist. Seit Einführung am 01. Oktober 2005 gilt die so genannte ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Eigentums- und Sicherungsurkunde und die Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Info

 Gestohlen

Polizei Hamburg Bei einem gestohlenen Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ist die Strafanzeige mitzubringen, aus der der Diebstahl hervorgeht. Info

In Zusammenhang mit der Anzeige über den Diebstahl ist die Ersatzausstellung durch formlose, schriftliche Bevollmächtigung einer Person möglich.

Gebühren

Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Änderung und Irrtum vorbehalten.

A 10,90Ausfertigung eines Ersatz-Fahrzeugscheins
B 30,70Versicherung an Eides Statt bei Verlust ZB I / Fahrzeugschein
C 3,60Umtausch Fahrzeugbrief in ZB II

Hinweis zu C - Da eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (gültig seit 01. Oktober 2005), muss auch der bisherige Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) getauscht werden (Gebühr = 3,60 €)

Änderung und Irrtum vorbehalten

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