Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I
(Ersatz für Fahrzeugschein)
- verloren / gestohlen / unbrauchbar -
Für die Ersatz-Ausstellung bei verlorenem Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Besuch beim LBV erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Hinweise zur Bevollmächtigung
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
| Bei einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein ist der persönliche Besuch des Fahrzeughalters erforderlich, da die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt bei der Kfz-Zulassungsbehörde notwendig ist. Seit Einführung am 01. Oktober 2005 gilt die so genannte ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Eigentums- und Sicherungsurkunde und die Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. | Info |
Gestohlen
| Bei einem gestohlenen Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ist die Strafanzeige mitzubringen, aus der der Diebstahl hervorgeht. | Info |
In Zusammenhang mit der Anzeige über den Diebstahl ist die Ersatzausstellung durch formlose, schriftliche Bevollmächtigung einer Person möglich.
Gebühren
Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Änderung und Irrtum vorbehalten.
| A | 10,90 | Ausfertigung eines Ersatz-Fahrzeugscheins |
| B | 30,70 | Versicherung an Eides Statt bei Verlust ZB I / Fahrzeugschein |
| C | 3,60 | Umtausch Fahrzeugbrief in ZB II |
| Hinweis zu C - Da eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (gültig seit 01. Oktober 2005), muss auch der bisherige Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) getauscht werden (Gebühr = 3,60 €) |
Änderung und Irrtum vorbehalten
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