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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Kontrollgerätekarten

Informationen des Landesbetrieb Verkehr (LBV) über Kontrollgerätkarten nach der Verordnung EWG Nr.: 3821/85 

Nach der Verordnung EWG Nr. 3821/85 sind Lenk- und Ruhezeiten von den in der Verordnung genannten Fahrern von Transportfahrzeugen mit Hilfe eines digitalen Kontrollgeräts aufzuzeichnen. Erste Fahrzeughersteller bieten diese Geräte an.

Zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts sind Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten notwendig.

Anträge auf Ausstellung der Kontrollgerätkarten können im Landesbetrieb Verkehr (LBV) gestellt werden. Grundbedingung für die Ausstellung ist der Hauptwohnsitz des Fahrers bzw. der Unternehmenssitz in Hamburg.

Ihr Antrag beim Landesbetrieb Verkehr - Voraussetzungen

Fahrer, Unternehmer und Werkstätten benötigen jeweils unterschiedliche Karten:

 1. Fahrerkarte (Gültigkeit = 5 Jahre)

Eine Fahrerkarte benötigt jeder Fahrer für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten auf der Karte selbst und in dem Kontrollgerät.

Inhalt der Fahrerkarte

  • Personalien, Führerscheinnummer, Gültigkeit, Bild, Unterschrift

Gebühren

Die Gebühr beträgt 41,00 € (zzgl. 3,00 € bei Versand) und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.

  

 2. Unternehmenskarte (Gültigkeit = 5 Jahre)

 

Unternehmenskarte
Unternehmenskarte

(LBV)

Zum Herunterladen bzw. Kopieren der im Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer benötigt jeder Unternehmer eine oder mehrere Unternehmenskarten.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 41,00 € (zzgl. 3,00 € bei Versand) und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.

  

3. Werkstattkarten (Gültigkeit = 1 Jahr)  

Werkstattkarte
Werkstattkarte

(LBV)

 

Für die Reparatur, Wartung und Einstellung des digitalen Kontrollgeräts benötigt der Techniker eine Werkstattkarte.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 48,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.

Und so kommen Sie an die Karten:

Wenn Sie es wünschen, kommen Mitarbeiter des Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Ihr Unternehmen, um die Anträge auf Ausstellung der Karten entgegenzunehmen. Mit dem vielfach in Einkaufszentren und Autohäusern erprobten Vertriebsweg LBV-Mobil kommt der LBV ausgerüstet mit Laptop, UMTS-Verbindung, Anträgen und Digitalkamera vorbei. Sollte der Fahrer nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, können diese Anträge ebenfalls sofort bearbeitet werden. Fehlende Fotos werden vor Ort erstellt.

Sie können diesen Service zu den für Sie und Ihren Fahrern günstigen Zeiten in Anspruch nehmen, auch Samstags. Auf Wunsch werden die Karten dann direkt an die persönliche Anschrift des Unternehmers, Fahrers oder an Ihre Firmenanschrift versandt.

Leider hält der Gesetzgeber momentan an der sogenannten örtlichen Zuständigkeit fest. Dies bedeutet, dass der LBV nur Karten für mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldete Fahrer ausstellen darf.

Sollten Sie also Bedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Natürlich können Fahrer, Unternehmer und Techniker die Karten auch persönlich an einem der 4 Standorte (Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord) des LBV beantragen. Nicht vorhandene EU-Kartenführerscheine können gleichzeitig beantragt werden.

Hinweis zu den Gebühren

Grundsätzlich sind die Gebühren im Voraus zu entrichten.

Bei Sammelbestellungen durch Firmen ist eine Zahlung per Gebührenbescheid möglich.

Änderung und Irrtum vorbehalten

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