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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Oldtimerkennzeichen

(schwarze / rote Kennzeichen)

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen.

Grundsätzlich gilt für Oldtimer, dass die Fahrzeuge vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden und sich in einem guten Erhaltungszustand (Originalzustand) befinden. Lediglich "alte" Fahrzeuge" sind keine Oldtimer im Sinne der Vorschriften !

Achten Sie auf die richtige Unterscheidung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und sich weitgehend im Originalzustand befinden und dem fahrzeugtechnischen Kulturgut dienen, kann auf Antrag ein historisches Kennzeichen erteilt werden. Das Oldtimerkennzeichen enthält im Anschluss an die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den Buchstaben "H" für "Historisches Fahrzeug".

Zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind, können auf Antrag unbefristet rote Oldtimer-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden. Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:

  • Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Änderung und Irrtum vorbehalten

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