Kurzzeitkennzeichen
(LBV)
(Kurzzeitkennzeichen)
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung für bis zu fünf Tage gültig
und wird mit aufgeprägtem Ablaufdatum auf gelben Hintergrund versehen.
Erforderliche Unterlagen & Tipps
Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).
| |||
| |||
| |||
|
Gebühren
Die allgemeine Grundgebühr beträgt 10,20 € zzgl. Schilder, Plaketten, Siegel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Tipps & Hinweise
Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung für bis zu fünf Tage gültig.
Bedarfsgerechte Zuteilung: Sollten mehr als 2 Kennzeichen (Erkennungsnummern) benötigt werden, ist der Zulassungsstelle der Bedarf durch Vorlage der Fahrzeugbriefe nachzuweisen.
Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt. Bitte die Schilder nach Ablauf des Gültigkeitsmerkmals fachgerecht entsorgen (Altmetall).
Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.
Änderungen und Irrtum vorbehalten
Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us




