Rote Oldtimerkennzeichen
zur wiederkehrenden Verwendung
(© LBV)
Diese Kennzeichen sind nicht fahrzeugbezogen.
Verschiedene Fahrzeuge können mit dem roten Oldtimerkennzeichen gefahren werden, wenn diese der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Rote Oldtimer-Kennzeichen können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Voraussetzungen zur Nutzung
- Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Folgende Unterlagen und Nachweise müssen vorgelegt werden
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Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 118,- bis 205,-€.
Kraftfahrzeugsteuer (Vordruck als PDF-Datei): Die Kfz-Steuer wird pro Kennzeichen erhoben und beträgt zurzeit 191 € / Jahr (Krafträder: 46 € / Jahr). Der Steuerbetrag ist für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten. Sie müssen den fälligen Steuerbetrag per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die Vorlage der Original-Kontokarte bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist erforderlich.
Hinweise & Tipps
Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden (privater Abstellplatz erforderlich).
- Beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher ist und sich in einem guten Pflege- und Restaurationszustand befinden muss.
Bei der Zuteilung des Kennzeichens muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Die Beantragung erfolgt zentral beim Standort LBV-Mitte in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. (Ausschläger Weg 100, 20537 HH)
Offene Fragen
Sollten noch offene Fragen bestehen, empfehlen wir ein telefonisches Beratungsgespräch.
- (040) 428 58-2071 (Kfz-Zulassung)
- (040) 428 58-1730 (Kfz-Zulassung)
- (040) 428 58-5000 (Sachverständiger)
Änderung und Irrtum vorbehalten
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