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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Rote Oldtimerkennzeichen

zur wiederkehrenden Verwendung

Informationen für die Beantragung bzw. Ausgabe roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer.

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

(© LBV)

Diese Kennzeichen sind nicht fahrzeugbezogen.

Verschiedene Fahrzeuge können mit dem roten Oldtimerkennzeichen gefahren werden, wenn diese der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Rote Oldtimer-Kennzeichen können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind.

  

Voraussetzungen zur Nutzung

  • Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen vorgelegt werden

 
  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
 Info
  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (aktueller Handelsregisterauszug)

Info

  • Aktuelles Führungszeugnis
 Info

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Info

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Oldtimerkennzeichen

Info

  • Alle verfügbaren Unterlagen über das Fahrzeug (z.B. Herstellerbescheinigung)

Info

  • Original-Kaufvertrag (nur notwendig wenn der Erwerber ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO = Einstufung als Oldtimer (gem. § 17 Fahrzeugzulassungsverordnung-FZV) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüforganisation.

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 118,- bis 205,-€.

Kraftfahrzeugsteuer (Vordruck als PDF-Datei): Die Kfz-Steuer wird pro Kennzeichen erhoben und beträgt zurzeit 191 € / Jahr (Krafträder: 46 € / Jahr). Der Steuerbetrag ist für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten. Sie müssen den fälligen Steuerbetrag per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die Vorlage der Original-Kontokarte bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist erforderlich.

Hinweise & Tipps

  1. Fahrzeuge mit roten Oldtimerkennzeichen dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden (privater Abstellplatz erforderlich).

  2. Beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher ist und sich in einem guten Pflege- und Restaurationszustand befinden muss.
  3. Bei der Zuteilung des Kennzeichens muss der Antragsteller persönlich erscheinen.

Die Beantragung erfolgt zentral beim Standort LBV-Mitte in der Zeit von 8 bis 13 Uhr.  (Ausschläger Weg 100, 20537 HH)

Offene Fragen

Sollten noch offene Fragen bestehen, empfehlen wir ein telefonisches Beratungsgespräch.

  • (040) 428 58-2071 (Kfz-Zulassung)
  • (040) 428 58-1730 (Kfz-Zulassung)
  • (040) 428 58-5000 (Sachverständiger)

Änderung und Irrtum vorbehalten

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