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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Rote Dauerkennzeichen

zur wiederkehrenden Verwendung

Informationen über die Beantragung bzw. Ausgabe roter Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

Rotes Kennzeichen

(© LBV)

Diese Kennzeichen sind nicht fahrzeugbezogen.

 

Die Ausgabe "Roter Kennzeichen" erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler für Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten für die Dauer eines Jahres. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen das nur einem Fahrzeug zugeteilt werden kann, hat der Kfz-Händler die Möglichkeit, das rote Dauerkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge bei Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten zu nutzen.

 

Hinweis

Für die Erteilung von Neuanträgen und Wechsel der Verantwortlichen ist ausschließlich der Standort Hamburg-Mitte zuständig. Anschriftenänderung, Außerbetriebsetzung, Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte etc. werden an allen Standorten angeboten.

 

Informationen zur Erteilung von roten Kennzeichen

 

Akten / © hegerworld - www.Fotolia.de

Unterlagen

Für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen müssen folgende Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. »

 

Gebühren / © Bild im Bild Studio - www.fotolia.de

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnamen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 118,- bis 205,- Euro.

 

Kfz-Steuer / © PhotographyByMK - www.Fotolia.com

Kfz-Steuer

Die anfallende Kraftfahrzeugsteuer beträgt für PKW 191 € und für Kräder 46 € und ist sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) ist im Voraus zu entrichten. Dazu muss eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Steuerbetrag von dem Konto ausgestellt werden Download PDF , 504.11 KB

 

Kontokarte / © djama - www.Fotolia.de

Kontokarte / EC-Karte

Der Nachweis des Kontos ist erforderlich, z.B. durch Vorlage der Kontokarte/EC-Karte.

  

Die Bearbeitung ist nur in der Zeit von 8 bis 13 Uhr möglich.

Übersicht LBV Standorte

 

Hamburg-Mitte

Kfz-Zulassung Hamburg Mitte / ©Kathrin Fechner

Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg, Kfz-Zulassung, Gebäude D »

 

Hamburg-Nord

Standort-Nord / Kathrin Fechner / LBV

Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg »

 

Hamburg-Harburg

Standort Harburg / Kathrin Fechner/LBV

Großmoordamm 61, 21079 Hamburg »

 

Hamburg-Bergedorf

LBV Standort Bergedorf / Kathrin Fechner

Bergedorfer Straße 74, 21033 Hamburg »

Offene Fragen

Sollten noch offene Fragen bestehen, empfehlen wir ein telefonisches Beratungsgespräch

  • (040) 428 58 2071
  • (040) 428 58 2026

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