Rote Dauerkennzeichen
zur wiederkehrenden Verwendung
(© LBV)
Diese Kennzeichen sind nicht fahrzeugbezogen.
Die Ausgabe "Roter Kennzeichen" erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler für Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten für die Dauer eines Jahres. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen das nur einem Fahrzeug zugeteilt werden kann, hat der Kfz-Händler die Möglichkeit, das rote Dauerkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge bei Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten zu nutzen.
Hinweis
Für die Erteilung von Neuanträgen und Wechsel der Verantwortlichen ist ausschließlich der Standort Hamburg-Mitte zuständig. Anschriftenänderung, Außerbetriebsetzung, Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte etc. werden an allen Standorten angeboten.
Informationen zur Erteilung von roten Kennzeichen
Unterlagen
Für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen müssen folgende Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. »
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnamen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 118,- bis 205,- Euro.
Kfz-Steuer
Die anfallende Kraftfahrzeugsteuer beträgt für PKW 191 € und für Kräder 46 € und ist sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) ist im Voraus zu entrichten. Dazu muss eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Steuerbetrag von dem Konto ausgestellt werden Download PDF , 504.11 KB
Kontokarte / EC-Karte
Der Nachweis des Kontos ist erforderlich, z.B. durch Vorlage der Kontokarte/EC-Karte.
Die Bearbeitung ist nur in der Zeit von 8 bis 13 Uhr möglich.
Übersicht LBV Standorte
Offene Fragen
Sollten noch offene Fragen bestehen, empfehlen wir ein telefonisches Beratungsgespräch
- (040) 428 58 2071
- (040) 428 58 2026
Änderung und Irrtum vorbehalten
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