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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Saisonkennzeichen

für ein fabrikneues Fahrzeug

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens für ein fabrikneues Fahrzeug.

Achtung: Für die Änderung der Kennzeichenart für ein bereits zugelassenes Fahrzeug klicken Sie auf die nachfolgende Auswahl.

Erforderliche Unterlagen & Tipps bei Neuzulassung

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).

 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
 Info

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen

Info

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Info

  • (Schriftliche Vollmacht: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)

Info

Gebühren

Die Gebühr beträgt 26,30 € zzgl. Schilder, Plaketten, Siegel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.

Änderungen an dem genannten Betrag können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Wunschkennzeichen).

Tipps und Info

Seit dem 01. Oktober 2005 wird an Stelle des Fahrzeugbriefes die EU-einheitliche Version = Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgegeben

  1. Saisonzeitraum: Die kürzeste Dauer des Saisonkennzeichens beträgt 2 Monate und der längste Zeitraum umfasst höchstens 11 Monate.

  2. Fahrzeugbrief / ZB II: Wenn sich der Fahrzeugbrief oder ZB II nicht in Ihrem Besitz befindet (z.B. bei einem finanzierten Fahrzeug), ist häufig die Übersendung an den LBV-Standort erforderlich, bei dem die Zulassung erfolgen soll. Für die Übersendung genügt in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.

  3. Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.

  4. Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.
  5. Kfz-Steuer (Vordruck als PDF-Datei): Die Kfz-Steuer ist sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) ist im Voraus zu entrichten. Dazu muss eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Steuerbetrag von dem Konto ausgestellt werden. Der Nachweis des Kontos ist erforderlich, z.B. durch Vorlage der Kontokarte.
    Informationen über die Höhe der Steuer erhalten Sie auch im Internet, z.B. unter Verwendung des Suchbegriffs kfz-steuer. Hier eine Möglichkeit: Steuerberechnung der Kfz-Steuer für PKW (ohne Gewähr; der Dienst wird vom Land Niedersachsen bereit gestellt)

Änderungen und Irrtum vorbehalten

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