Zuteilung eines Saisonkennzeichens
für ein bereits zugelassenes Fahrzeug
(LBV)
Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).
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Die Gebühr beträgt 26,30 € für den gleichen Halter oder 26,80 € bei Halterwechsel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Änderungen an dem genannten Betrag können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Umkennzeichnung).
Tipps & Hinweise
- Saisonzeitraum: Die kürzeste Dauer des Saisonkennzeichens beträgt 2 Monate und der längste Zeitraum umfasst höchstens 11 Monate.
TÜV & AU: Vergewissern Sie sich vor Ihrem Besuch, dass die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) noch gültig ist (sofern ab Datum der Erstzulassung schon erfolgt). Neufahrzeuge / Pkw erhalten erhalten bei der Neuzulassung keine Prüfbescheinigung (in der Regel automatisch für 3 Jahre "TÜV"). Eventuell musste bisher noch keine Bescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden.
Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.
Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.
Änderungen und Irrtum vorbehalten
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