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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Zuteilung eines Saisonkennzeichens

für ein bereits zugelassenes Fahrzeug

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Änderung der Kennzeichenart am Fahrzeug auf Saisonkennzeichen. 

Saisonkennzeichen

(LBV)

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II (siehe Infokasten)

 Info

  • Schilder (amtliche Kennzeichen)

Info

  • Gültige Prüfbescheinigung Haupt- & Abgasuntersuchung
    (wenn erstmalig schon erfolgt)

Info

  • (Schriftliche Vollmacht: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)

Info

Die Gebühr beträgt 26,30 € für den gleichen Halter oder 26,80 € bei Halterwechsel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Änderungen an dem genannten Betrag können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Umkennzeichnung).

Tipps & Hinweise

  1. Saisonzeitraum: Die kürzeste Dauer des Saisonkennzeichens beträgt 2 Monate und der längste Zeitraum umfasst höchstens 11 Monate.
  2. TÜV & AU: Vergewissern Sie sich vor Ihrem Besuch, dass die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) noch gültig ist (sofern ab Datum der Erstzulassung schon erfolgt). Neufahrzeuge / Pkw erhalten erhalten bei der Neuzulassung keine Prüfbescheinigung (in der Regel automatisch für 3 Jahre "TÜV"). Eventuell musste bisher noch keine Bescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden.

  3. Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.

  4. Schilder: Beachten Sie bitte auch, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.

Änderungen und Irrtum vorbehalten

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)