Sonntagsfahrgenehmigung
Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigungen für LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Was genau an Sonn- und Feiertagen transportiert werden darf und unter welchen Voraussetzungen, erläutern wir gerne telefonisch unter
(040) 428 58 - 24 92
Sie erreichen uns am LBV-Standort Mitte
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