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Sonntagsfahrgenehmigung

Information vom Landesbetrieb Verkehr LBV zur Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigung bei Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigungen für LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Was genau an Sonn- und Feiertagen transportiert werden darf und unter welchen Voraussetzungen, erläutern wir gerne telefonisch unter

(040) 428 58 - 24 92

  

Sie erreichen uns am LBV-Standort Mitte

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