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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Änderung der Bankverbindung

FALSCH VERBUNDEN 

Häufig erreichen uns Mitteilungen über die geänderte Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer.

Zwar ist die Kraftfahrzeugsteuer bei Zulassung eines Fahrzeuges in Hamburg für ein Jahr im voraus zu entrichten, jedoch werden alle Beträge und Informationen an das Finanzamt für Verkehrssteuern weitergeleitet. Es entsteht durchaus nachvollziehbar der Eindruck, dass die für die Kraftfahrzeugsteuer relevanten Bearbeitungen bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.

Diese Annahme ist jedoch falsch.

Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das

Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg

Gorch-Fock-Wall 1, 20355 Hamburg

Fax: 040 / 428 43 6199

E-Mail: FAfuerVerkehrsteuern@finanzamt.hamburg.de