Änderung der Bankverbindung
Häufig erreichen uns Mitteilungen über die geänderte Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer.
Zwar ist die Kraftfahrzeugsteuer bei Zulassung eines Fahrzeuges in Hamburg für ein Jahr im voraus zu entrichten, jedoch werden alle Beträge und Informationen an das Finanzamt für Verkehrssteuern weitergeleitet. Es entsteht durchaus nachvollziehbar der Eindruck, dass die für die Kraftfahrzeugsteuer relevanten Bearbeitungen bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.
Diese Annahme ist jedoch falsch.
Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das
Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg
Gorch-Fock-Wall 1, 20355 Hamburg
Fax: 040 / 428 43 6199
E-Mail: FAfuerVerkehrsteuern@finanzamt.hamburg.de

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