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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Transport- und Genehmigungs-Management (TGM)

Das Straßenverkehrsrecht ist sehr umfassend und kompliziert

Wer kennt sich schon aus im Vorschriften- und Zuständigkeitsgestrüpp für den Straßenverkehr?

 

Schwertransport Kesselbrücke
Kesselbrücke (Bild: © Rainer Bublitz)

 

Ausnahmegenehmigungen

(LBV)

Es ist beispielsweise festgelegt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Genauso sind das Verhalten im Straßenverkehr und die Bestimmungen über Fahrerlaubnisse festgelegt.

Es gibt aber immer wieder Einzelfälle, die nicht in dieses vorgegebene Raster passen und einer individuellen Genehmigung bedürfen. Der LBV ist in Hamburg zuständig für die Erteilung von allgemeinen und Transportgenehmigungen betreffend Fahrzeuge, Wegstrecken, Parksituationen und Fahrerlaubnissen.

 

Information
Information © euregiophoto - www.fotolia.de

(© euregiophoto - www.fotolia.de)

Beratung und Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer

(040) 428 58 - 2491  zu Großraum- und Schwertransporten, Halten & Parken, Sonntagsfahrgenehmiungen etc.

Sollten Sie nicht in der gewünschten Zeit einen Ansprechpartner erhalten, so zögern Sie bitte nicht und schreiben uns Ihre Wünsche/Ihr Anliegen per Mail unter:

E-Mail:   ausnahmen@lbv.hamburg.de

Öffnungszeiten und Kontaktinformationen

Tipp

Öffnungszeiten LBV

Uhr / iStockphoto

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Standort Hamburg Mitte

Gebäude A (Führerschein und Ausnahmen) / © Kathrin Fechner

Sie erreichen uns nur am LBV Standort Hamburg-Mitte. »

Downloads

Flyer Ausnahmegenehmigungen

PDF , 228.13 KB

Leitfaden TGM

PDF , 74.38 KB