Transport- und Genehmigungs-Management (TGM)
Das Straßenverkehrsrecht ist sehr umfassend und kompliziert
(LBV)
Es ist beispielsweise festgelegt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Genauso sind das Verhalten im Straßenverkehr und die Bestimmungen über Fahrerlaubnisse festgelegt.
Es gibt aber immer wieder Einzelfälle, die nicht in dieses vorgegebene Raster passen und einer individuellen Genehmigung bedürfen. Der LBV ist in Hamburg zuständig für die Erteilung von allgemeinen und Transportgenehmigungen betreffend Fahrzeuge, Wegstrecken, Parksituationen und Fahrerlaubnissen.
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Beratung und Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer
(040) 428 58 - 2491 zu Großraum- und Schwertransporten, Halten & Parken, Sonntagsfahrgenehmiungen etc.
Sollten Sie nicht in der gewünschten Zeit einen Ansprechpartner erhalten, so zögern Sie bitte nicht und schreiben uns Ihre Wünsche/Ihr Anliegen per Mail unter:
E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de



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