Kopie des Fahrzeugscheins
Für die Bewertung der Zulässigkeit zu Ihrem Antrag für eine Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften ist die Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie des Fahrzeugscheines von dem Fahrzeug erforderlich, für das die Genehmigung beantragt wird.
Von Bedeutung ist hierfür beispielsweise die Überprüfung von Abmessungen und zulässigem Gesamtgewicht ! Bei einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss das Merkmal "Montage-/Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
(KBA) | Im Fahrzeugschein befinden sich Informationen |
zum amtlichen Kennzeichen,
über den Halter
und die technischen Daten eines Fahrzeuges
ggfs. Zusätze wie zum Beispiel "Montage-/ Werkstattwagen"
(Pressestelle des Senats)
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