Kopie Gewerbeanmeldung
Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften für
- Einzelunternehmen
- und Gesellschaften
ist der Nachweis über die Unternehmensgründung erforderlich.
Die Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Auszuges aus dem Handelsregister reicht aus.
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