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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Kopie Gewerbeanmeldung

Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften für

  • Einzelunternehmen
  • und Gesellschaften

ist der Nachweis über die Unternehmensgründung erforderlich.

Die Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Auszuges aus dem Handelsregister reicht aus.

 Änderung und Irrtum vorbehalten

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