Tipps zur Fahrzeugzulassung
- Bitte stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen können. Diese muss im Original vorliegen.
- Prüfen Sie bitte, ob die Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) Ihrer Versicherung die siebenstellige alphanumerische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) enthält. Bitte nehmen Sie von Ihrer Versicherung keine Versicherungsbestätigung an, die nachträglich ergänzt oder berichtigt wurden. Verlangen Sie eine einwandfreie Versicherungsbestätigung.
- Beachten Sie bitte, dass Sie in Hamburg bei der Zulassung eines Fahrzeuges außer den Zulassungsgebühren auch die Kfz-Steuer (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) für die Dauer eines Jahres im Voraus entrichten müssen. Sie müssen den fälligen Steuerbetrag per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen lassen (Vordruck als PDF-Datei). Die Vorlage der Original-Kontokarte bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist erforderlich. Die Einzugsermächtigung kann von einem abweichenden Kontoinhaber erteilt werden. In diesem Fall müssen Halter und Kontoinhaber die Einzugsermächtigung unterschreiben.
- Bei Zulassung eines Fahrzeuges für eine/n Minderjährige/n sind die Abstammungsurkunde bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters und deren Personalausweise vorzulegen.
- Bei einer Namensänderung (z.B. Heirat) legen Sie bitte den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II zwecks Änderung vor. Bitte legen Sie auch die Heiratsurkunde bzw. den geänderten Ausweis vor.
- Bei Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs teilen Sie uns bitte sofort den Namen und die Anschrift des Erwerbers mit. Bitte beachten Sie, dass in dem Kaufvertrag eine vom Käufer unterschriebene Empfangsbescheinigung über den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II enthalten ist. Entsprechende Vordrucke sind im Schreibwarenhandel erhältlich.
- Bei eintragungspflichtigen technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug legen Sie bitte den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II und ein gutachten eines Sachverständigen vor.
- Bitte bringen Sie bei Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens unbedingt Ihr Fahrzeug mit. Eine Vorführung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Postfach 26 11 55
20501 Hamburg

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