•  
  •  
  •  
  •  
Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Umkennzeichnung

(neues Kennzeichen für das Fahrzeug)

Informationen für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges.

Je nach Anlass kann bei der Zulassungsstelle eine neue Kennzeichenkombination für Ihr Fahrzeug beantragt werden.

1. Neues Kennzeichen auf eigenen Wunsch

2. Aufgrund eher unerfreulicher Umstände

  • bei Diebstahl
  • oder Verlust

Erforderliche Unterlagen & Tipps

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info.

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Info
  • Kennzeichenschilder
    (bei Diebstahl oder Verlust noch vorhandenes Schild)

Info

  • Prüfbescheinigung Hauptuntersuchung

Info

  • (Schriftliche Vollmacht: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)

Info

Verloren

Bei verlorenen Kennzeichen ist die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides Statt vom Fahrzeughalter erforderlich (ggfs. Erwerber). Info

Gestohlen

Polizei Hamburg Bei gestohlenen Kennzeichen ist die Strafanzeige mitzubringen, aus der der Diebstahl hervorgeht Info

Gebühren

Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Änderung und Irrtum vorbehalten.

Allgemeine Grundgebühr mit Berichtigung der Fahrzeugdokumente und Kennzeichenabstempelung ohne Plakette(n).

A 26,80 €Umkennzeichnung

weitere, mögliche Gebühren

Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Änderung und Irrtum vorbehalten.

B 2,60 €Bei Vorwegzuteilung eines Kennzeichens
C 10,20 €Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichen
D 10,00 €Reservierungsgebühr für jeweils 90 Tage

Weitere Änderungen können sich durch zusätzliche Leistungen ergeben (z.B. Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil II an Leasingfirma / Bank oder wenn zugleich ein Halterwechsel vorgenommen wurde).

Tipps & Hinweise

  1. Hauptuntersuchung (HU): Vergewissern Sie sich vor Ihrem Besuch, dass die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) noch gültig ist. Pkw-Neufahrzeuge erhalten bei der Erstzulassung keine Prüfbescheinigung (in der Regel automatisch für 3 Jahre "TÜV"). Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die Abgasuntersuchung wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Eventuell musste bisher noch keine Bescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden.
  2. Fahrzeugbrief / ZB II: Wenn sich der Fahrzeugbrief oder ZB II nicht in Ihrem Besitz befindet (z.B. bei einem finanzierten Fahrzeug), ist häufig die Übersendung an den LBV-Standort erforderlich, bei dem die Zulassung erfolgen soll. Für die Übersendung genügt in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.

  3. Schilder: Beachten Sie bitte, dass Kennzeichenschilder käuflich erworben werden müssen. Diverse Schilderhersteller betreiben ihr Geschäft in direkter Nachbarschaft zu unseren Gebäuden der Zulassungsstellen. Die Anfertigung der Schilder dauert wenige Minuten. Sie können während Ihres Besuches beim LBV direkt vor Ort einen Schilderhersteller Ihrer Wahl aufsuchen. Preisinformationen werden vom LBV nicht erteilt.

  4. Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist jeweils der Original-Ausweis des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich. Die Vollmacht hat schriftlich zu erfolgen.

Änderungen und Irrtum vorbehalten 

Copyright © Landesbetrieb Verkehr (LBV)