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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

HH-Kennzeichen - Ummeldung

(innerhalb von Hamburg)

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu einem Halterwechsel bei zugelassenen Fahrzeugen innerhalb von Hamburg.

Euro-Kraftfahrzeugkennzeichen

(© LBV)

Erforderliche Unterlagen und Tipps

Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Info (besonders wichtig, wenn das Fahrzeug für eine Firma zugelassen werden soll).

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Info

  • Firma: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.)

Info

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Info

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Info

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Info

  • Gültige Prüfbescheinigung Hauptuntersuchung

Info

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Info

  • (Schriftliche Vollmacht: Nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.)

Info

Gebühren

Die Gebühr beträgt 18,60 € zzgl. Siegel und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Bei dem genannten Betrag handelt es sich um die Grundgebühr, Änderungen können sich durch weitere Leistungen ergeben (z.B. Umkennzeichnung mit Wunschkennzeichen, Rücksendung Fahrzeugbrief usw.).

Tipps und Hinweise

Seit dem 01. Oktober 2005 wird an Stelle des Fahrzeugbriefes die EU-einheitliche Version = Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgegeben.

  1. Hauptuntersuchung (HU): Vergewissern Sie sich vor Ihrem Besuch, dass die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) noch gültig ist. Pkw-Neufahrzeuge erhalten bei der Erstzulassung keine Prüfbescheinigung (in der Regel automatisch für 3 Jahre "TÜV"). Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die Abgasuntersuchung wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Eventuell musste bisher noch keine Bescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden.

  2. Fahrzeugbrief / ZB II: Wenn sich der Fahrzeugbrief oder ZB II nicht in Ihrem Besitz befindet (z.B. bei einem finanzierten Fahrzeug), ist häufig die Übersendung an den LBV-Standort erforderlich, bei dem die Zulassung erfolgen soll. Für die Übersendung genügt in der Regel ein Telefon-Anruf bei der Leasing-Firma, Bank etc.

  3. Vollmacht (Vordruck als PDF-Datei): Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt, ist die Vorlage des Original-Ausweises des Beauftragten und des Fahrzeughalters erforderlich.

  4. Kfz-Steuer (Vordruck als PDF-Datei): Die Kfz-Steuer ist sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit) ist im Voraus zu entrichten. Dazu muss eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälligen Steuerbetrag von dem Konto ausgestellt werden. Der Nachweis des Kontos ist erforderlich, z.B. durch Vorlage der Kontokarte.
    Informationen über die Höhe der Steuer erhalten Sie auch im Internet, z.B. unter Verwendung des Suchbegriffs kfz-steuer. Hier eine Möglichkeit: Steuerberechnung der Kraftfahrzeugsteuer für PKW (ohne Gewähr; der Dienst wird vom Land Niedersachsen bereit gestellt)

Änderungen und Irrtum vorbehalten

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