Umscheibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, können Sie bei einem der 4 Standorte des LBV eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden.
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zu einem Zeitpunkt erteilt worden sein, zu dem der ordentliche Wohnsitz mindestens sechs Monate im ausstellenden Staat war.
Um weiterhin ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die deutsche Fahrerlaubnis erworben werden. Das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung ist erforderlich.
Drittstaaten
sind alle anderen Staaten, die nicht
- Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- in der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sind.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Info
- Ausländischer gültiger Führerschein
- Ggf. Übersetzungund/oder Klassifizierung des Führerscheins
- Ein biometrisches Passbild im Standard-Format 35x45 mm ohne Kopfbedeckung Info
- Sehtest oder augenärztliche Bescheinigung / Gutachten Info
- Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Nachweis über "Erste Hilfe" Info
Gebühren
Die Gebühr beträgt 42,60 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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