Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Ausländischer Führerschein Umschreiben von Führerscheinen aus Drittstaaten

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

  

Umschreiben von Führerscheinen aus Drittstaaten

​​​​​​​​​​​​​​

Führerschein, Ausländischen Führerschein umschreiben (Drittstaaten)

Beschreibung der Leistung

Ist Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt worden, das nicht zu einem der Länder aus EU oder EWR zählt, gilt die Drittstaatenregelung. Das heißt, Ihr Führerschein berechtigt Sie maximal 185 Tage (sechs Monate) ab Einreise nach Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen. Möchten Sie über diese Zeit hinaus noch in Deutschland Kraftfahrzeuge fahren, so muss ein deutscher Führerschein beantragt werden.
Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Führerschein nach Einreise zwölf Monate gültig (sofern Sie nach dem 30.09.2019 und vor dem 01.04.2021 eingereist sind). 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • ausländischer Führerschein, der   zum Zeitpunkt der Einreise und Antragsstellung gültig ist(ggf. mit amtlicher Übersetzung; über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden),
  • Antragsteller hat  Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Sie müssen mindestens sechs Monate im Drittstaat gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen.

Hinweis: Für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis, ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung Voraussetzung. Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Fahrschule die erforderliche Prüfungsreife festgestellt hat.

Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen unter dem Link des BMVI (siehe unten).

Weitere Informationen dazu, ob in Verbindung mit der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (Link siehe unten).

Benötigte Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • den gültigen ausländischen Führerschein im Original
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • einen Sehtest(nur bei A/B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe  
  • gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher(über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
  • die Terminbestätigung

Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:

  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV n icht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis(nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
  • gegebenenfalls bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation

Zu Beachten

Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Buchen Sie dafür zwingend einen Termin.
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein in befristeten EU-Kartenführerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Umschreibung dauert ab Antragsstellung ca. vier bis sechs Wochen.

Gebühren

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 43,90 EUR und 72,50 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

Stand der Information: 27.03.2024

Frag-den-Michel


Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.