Umscheibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, können Sie bei einem der 4 Standorte des LBV eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden.
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zu einem Zeitpunkt erteilt worden sein, zu dem der ordentliche Wohnsitz mindestens sechs Monate im ausstellenden Staat war.
Um weiterhin ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die deutsche Fahrerlaubnis erworben werden. Ob das Ablegen einer theoretischen Prüfung erforderlich ist, kann der unten aufgeführten Anlage entnommen werden.
Listenstaaten
- Kanada Anlage 11 FeV
- USA Anlage 11 FeV
- Sonstige Staaten Anlage 11 FeV
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Info
- Ausländischer gültiger Führerschein
- Ggf. Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins
- Ein biometrisches Passbild im Standard-Format 35x45 mm ohne Kopfbedeckung Info
Gebühren
Die Gebühr beträgt 35,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us






