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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Erforderliche Unterlagen

Informationen vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) über erforderliche Unterlagen zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

 

Autobahn / Kurt Michel/www.Pixelio.de

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat.

Informationen zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden. »

 

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat.

Stadtverkehr um die Mittagszeit / ©M.Hauck/PIXELIO

Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden. »

 

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR Mitgliedstaat.

Dichter Straßenverkehr / ©Cornerstone/www.pixelio.de

Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat darf innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug geführt werden.  »