Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat.
Informationen zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden. »
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat.
Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden. »
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR Mitgliedstaat.
Mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat darf innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug geführt werden. »

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