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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Umtausch

in den EU-Kartenfüherschein

Bereits seit 1999 können Hamburger Ihren grauen oder rosanen Führerschein in den EU-Kartenführerschein beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) sowie bei den meisten Kundenzentren der Bezirksämter beantragen.

Erhältlich ist der EU-Kartenführerschein an jedem der 4 Standorte des LBV oder in vielen Service-Dienststellen der Hamburger Kundenzentren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Info
  • Ein biometrisches Passbild im Standard-Format 35x45 mm ohne Kopfbedeckung Info
  • Bisheriger Führerschein in der Originalausfertigung Info
  • Ist der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt worden, benötigen Sie eine Dateiabschrift von der zuletzt ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde Info

Gebühren

Die Gebühr beträgt 24,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zusätzlicher Service vom LBV

www.lbv.hamburg.de
www.lbv.hamburg.de

(LBV)

Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei angefertigt. Die Herstellungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen. Es besteht die Möglichkeit, den Führerschein per Express (zzgl. 24,50 €) zu bestellen. Gegen Auslage der Portogebühr in Höhe von 2,60 €uro, können Sie sich den Führerschein auch an Ihre Wunschadresse senden lassen.

Umtausch in den Kundenzentren der Bezirksämter

(kein Direktversand)

Im Kundenzentrum können Sie den neuen Führerschein auch beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.dibis.hamburg.de. Ein Direktversand ist jedoch nicht möglich. Für die Abholung ist ein Besuch beim Kundenzentrum erforderlich. Die Herstellung beträgt ca. 6-10 Wochen.

Sie erreichen uns 4x in Hamburg

(Anschrift & Lageplan)

Führerschein Mitte

Führerschein Nord

Führerschein Harburg

Führerschein Bergedorf

Muss ich tauschen? In der Regel nicht.

Klasse 2 (C/CE) und 3 (C1/C1E)

Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 2 (C/CE) oder Inhaber der alten Klasse 3 (C1/C1E) sind und Fahrzeuge bis 7,5t und mehr als 12t Gesamtmasse mit dreiachsigen Zügen führen bzw. Züge bis 7,5t und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12t beträgt (Klasse C1E mit Auflage CE 79), müssen Sie rechtzeitig vor Ihrem 50. Geburtstag die Verlängerung beantragen.

 

Internationaler Führerschein

Eine gesetzliche Regelung schreibt seit September 2002 vor, dass für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines der Besitz des EU-Kartenführerscheins erforderlich ist.

 

Änderung und Irrtum vorbehalten

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