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Fahrzeugschein / ZB Teil I bei Beschädigung, Diebstahl, Verlust Beantragungen eines Ersatzdokuments des Fahrzeugscheins / ZB Teil I

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Beantragungen eines Ersatzdokumentes des Fahrzeugscheins / ZB Teil I

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Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

Beschreibung der Leistung

Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist, sollten Sie beim LBV eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen und dem Käufer aushändigen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Das Ersatzdokument kann nur beim LBV beantragt werden, wenn das Fahrzeug in Hamburg zugelassen oder in Hamburg registriert ist. Für Fahrzeuge, die nicht in Hamburg zugelassen sind, können Ersatzdokumente nur im Rahmen einer Umschreibung nach Hamburg ausgefertigt werden. In diesem Fall wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Zulassungsbehörde benötigt. Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, muss es außerdem über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen.
 

Benötigte Unterlagen

Grundsätzlich müssen für die Antragsstellung (bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl) folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) (bei Neufahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind nicht notwendig)
  • sollte das Dokument bis zur Unkenntlichkeit beschädigt sein: Versicherung an Eides statt
  • die Terminbestätigung

Zusätzlich:

Bei Diebstahl:

  • die Diebstahlsanzeige einer Polizeidienststelle
  • Falls der Fahrzeughalter nicht selbst bestohlen wurde: Eine Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Diebstahl an den Bestohlenen übergeben wurde
  • die Versicherung an Eides statt, nur wenn keine Diebstahlsanzeige vorgelegt werden kann

Bei Verlust:

  • die Versicherung an Eides statt (kann auch beim Notar abgegeben werden)

Bei Verlust, wenn der Halter das Dokument nicht selbst verloren hat:

  • eine Versicherung an Eides statt des Verlierers
  • eine Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer übergeben wurde
  • Vollmacht für die Beantragung / Ausstellung (siehe zusätzliche Unterlagen unter Bevollmächtigter) im Original  

Bei Beschädigung:

  • die Versicherung an Eides statt
  • Beschädigter Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bitte beachten: Der Bevollmächtigte kann die Erklärung an Eides Statt über den Verlust nicht für den Vollmachtgeber abgeben. Die Abgabe muss regelhaft durch den Fahrzeughalter selbst erfolgen.

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis mit Hamburger Adresse (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bitte beachten: Der Bevollmächtigte kann die Erklärung an Eides statt über den Verlust nicht für den Vollmachtgeber abgeben.

Bitte berücksichtigen Sie auch die Hinweise unter dem Punkt "Zu beachten".

Zu Beachten

Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
Die Ersatzdokumente können bei zugelassenen Fahrzeugen nur ausgestellt werden, wenn ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegt. Sollte der Bericht über die Hauptuntersuchung nicht mehr vorliegen, kann von der Prüforganisation, bei der das Fahrzeug zur Prüfung vorgeführt wurde, eine Zweitschrift des Berichtes ausgestellt werden.

In der Regel wird eine kostenpflichtige Erklärung an Eides statt gefordert werden müssen, die persönlich beim LBV abgelegt werden kann.

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Wenn ebenfalls Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, buchen Sie bitte dafür einen separaten Termin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Eintrag "Führerschein, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust".

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Verlust von Fahrzeugpapieren.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Falls Sie neue Fahrzeugpapiere benötigen, weil die Papiere beschädigt sind, buchen Sie bitte den Termin "Verlust von Fahrzeugpapieren".

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sofort ausgestellt.

Gebühren

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kostet zwischen 10,20 EUR und 50,00 EUR. Falls diese erforderlich ist, kommen die Kosten für eine Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR dazu. Die exakte Gebührenhöhe kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Formulare, Services & Links

Stand der Information: 15.04.2024


Frag-den-Michel


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