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Kfz-Zulassung Zulassung fabrikneues Fahrzeug

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Zulassungen von fabrikneuen Fahrzeugen


Kfz Anmeldung, Zulassung fabrikneues Fahrzeug

Beschreibung der Leistung

Mit der Kfz-Zulassung erhalten Sie unter anderem die Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und können es, nach Anbringen der Kennzeichenschilder im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie als Halterin oder Halter müssen Kfz-Steuern und Versicherung zahlen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Zulassung beim LBV ist nur möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters (bei Firmen der Firmenstandort) in Hamburg liegt.
 

Benötigte Unterlagen

 Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
  • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

Zu Beachten

Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"), anderenfalls ist für die Zulassung von Fahrzeugen eine Terminvereinbarung erforderlich. Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
 

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (siehe Link) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Soll gleichzeitig ein altes Fahrzeug abgemeldet werden, wählen Sie bitte Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung. Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, wählen Sie bitte die Dienstleistung Zulassung eines fabrikneuen Wohnmobils.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stand der Information: 18.03.2024

 

Frag-den-Michel



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