Allgemeine Gebühreninformation des LBV
Die nachfolgend aufgeführten Übersichten dienen der allgemeinen Information.
Wir bieten durch Auswahl Auszüge aus der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung zu erwartender Gebühren für den Besuch beim LBV. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweis
Änderungen an den genannten Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung eines Führerscheins oder von Fahrzeugdokumenten mit der Post, Wunschkennzeichen usw.
Änderung und Irrtum vorbehalten
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