Landesbetrieb Erziehung und Beratung
Der LEB hat in der Jugendhilfe Hamburgs einen besonderen Auftrag hinsichtlich der Bereithaltung von Krisendiensten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen und speziellen Angeboten zur stationären Betreuung für straffällig gewordene Jugendliche. Im Übrigen ist er im Verhältnis zu den freien Trägern oder sonstigen Leistungserbringern subsidiär tätig. Seine Aufgabe ist die Erbringung sozialpädagogischer Leistungen auf folgenden Gebieten:
· Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
· Betreuung in gemeinsamen Wohnformen gem. § 19 SGB VIII
· Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII
· Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
· Pflegeelternberatung
· Durchführung von Anordnungen zur Unterbringung während eines Strafverfahrens nach §§ 71, 72 JGG
Der Bereich Berufliche Bildung des LEB (Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung) wurde zum Jahresende 2011 aufgelöst.
Zum Hintergrund:
Zu Anfang des Jahres 2010 haben die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) entschieden, dass der Geschäftsbereich Berufliche Bildung des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung (LEB) mit seinem Fachpersonal - rund 30 Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie circa 50 Anleiter und Verwaltungspersonal - aufgelöst werden soll. Es wurde eine Konzeption erstellt, die allen Interessen genügen sollte: Denen der Behörden, denen des LEB, denen der Jugendlichen, die sich in den Maßnahmen des Geschäftsbereiches Berufliche Bildung befanden, und nicht zuletzt den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bereits zum 31. Juli 2010 wurden die beiden Betriebsstätten in Wilhelmsburg, Berufsbildung Süd, und in der Thedestraße, Berufsbildung West, aufgelöst. Die zwei weiteren Berufsbildungsstätten in Langenhorn, Berufsbildung Nord, und in Bergedorf, Berufsbildung Ost, werden bis zum 31. Juli 2011 ihren Betrieb einstellen.
Berufsvorbereitende Maßnahmen konnten beendet werden, da die Organisationszeiträume sich mit den Schließungsvorgaben in Einklang bringen ließen. Es musste aber dafür gesorgt werden, dass insbesondere die Jugendlichen, die sich in einer Berufsausbildung beim LEB befinden, ihr Recht umsetzen konnten, die Ausbildung bis zum Abschluss fortzusetzen. Dies betraf zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung rund 300 Auszubildende.
Es wurde sichergestellt, dass für die jungen Menschen, die ihre Ausbildungszeit innerhalb der verbleibenden Betriebszeit der einzelnen Einrichtungen durch eine Abschlussprüfung beenden konnten, das Werkstattangebot aufrechterhalten blieb. Darüber hinaus wurde dafür gesorgt, dass das jeweilige Ausbildungsteam die Jugendlichen kontinuierlich weiter begleiten konnte. Die letzten Prüfungen finden Anfang Juli 2011 statt.
Für die anderen Auszubildenden wurde es komplizierter: Im Einvernehmen mit den jeweiligen Auftraggebern der Ausbildungsmaßnahmen und den Kammern wurden übernahmewillige Ausbildungsbetriebe der Wirtschaft akquiriert, die Jugendliche bereits während der Ausbildungszeit in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis übernehmen konnten. Das ist mit erheblichen Anstrengungen gut gelungen. Erfolgreich ist es aber nur dann möglich, wenn der Auszubildende bereits in seiner Persönlichkeitsentwicklung so gefestigt ist, dass er eine gewisse Betriebsreife erreicht hat.
Für Auszubildende, die noch einer besonderen Förderung bedurften, wurden freie Träger der Berufsbildung gesucht, die die laufenden Maßnahmen des LEB übernehmen wollten und dafür geeignete Betriebsstätten und Personal aufweisen konnten. Dabei wurden die Interessen der Jugendlichen sehr stark berücksichtigt, so dass auch Auszubildende eines Berufes bei verschiedenen Trägern entsprechend der Wünsche der Jugendlichen eingemündet sind. Dieser Vermittlungs- und passgenaue „Matchingprozess" hält weiterhin an und wird voraussichtlich im Juni diesen Jahres beendet sein. Dass der Prozess relativ gut gelungen ist, ist auch ein Verdienst der Jugendlichen selbst, die sich als sehr mobil und gefestigt erwiesen haben.
Neue Einsatzorte für LEB-Personal
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Abbauschritte beschäftigungslos wurden bzw. noch werden und die alle den besonderen Beschäftigungsmerkmalen des Öffentlichen Dienstes unterliegen, mussten geeignete Anschlussbeschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des LEB sowie in anderen Dienststellen und Behörden gefunden werden. Das ist und bleibt in vielen Fällen schwierig, denn der Geschäftsbereich hatte innerhalb des Öffentlichen Dienstes ein Alleinstellungsmerkmal - die im berufspädagogischen Bereich Beschäftigten besitzen Qualifikationen, die für den Hamburgischen Öffentlichen Dienst nicht repräsentativ sind. Wo lässt sich z.B. ein Friseurmeister oder eine Schneidermeisterin innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg sinnvoll weiter beschäftigen?
Die intensive Zusammenarbeit zwischen LEB und Personalamt sowie Behörden und Dienststellen hat es in vielen Fällen möglich gemacht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich in andere Beschäftigungen wechseln und dort eine sinnvolle und motivierende Arbeit finden konnten.
Besonders hervorzuheben ist, dass zehn Ausbilderinnen und Ausbilder erfolgreich in die Fachlehrerausbildung des Hamburger Instituts für Berufsbildung einmünden konnten. Zum heutigen Zeitpunkt (Mai 2011) sind lediglich noch acht Berufspädagogen (Anleiter und Meister), sechs Sozialpädagogen/-innen sowie drei Mitarbeiter aus der Verwaltung bzw. Leitung aktiv mit den originären Aufgaben sowie der Abwicklung beschäftigt. Für alle sozialpädagogischen Fachkräfte haben sich jedoch bereits Anschlussbeschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des LEB ergeben, so dass die noch zu leistende Aufgabe im Personalbereich insgesamt überschaubar ist.
Darüber hinaus soll der LEB für das Hamburger Institut für Berufsbildung (HIBB) das Übergangsmanagement im Bereich der Ausbildungsvorbereitung für die im Bezirk Bergedorf angesiedelten Berufsschulen wahrnehmen. In dieses auf mehrere Jahre angelegte Projekt sollen nach jetzigem Stand bis zu acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vorwiegend Meister und Anleiter, einmünden.
Nutzung von Werkstätten und Inventar
Die im Zuge der Abwicklung des Geschäftsbereiches Berufliche Bildung frei gewordenen Betriebsstätten konnten zum Teil als Ausbildungsstätten erhalten bleiben. In die Einrichtungen in Wilhelmsburg und in Altona sind freie Träger eingezogen, die mit dem von uns übernommenen Inventar und Werkstattausrüstungen weiter Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung anbieten.
In der Betriebsstätte Nord in Langenhorn hat sich eine Mischnutzung ergeben: Während in einem Teil bis zum 31. Juli 2011 weiter Jugendliche betreut und ausgebildet werden, wurden in einem anderen Teil umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt und eine Erstversorgungseinrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge geschaffen. 34 junge Menschen leben hier vorübergehend und werden betreut. Damit sie auch in ihrer Freizeit sinnvoll beschäftigt werden können, wird eine multifunktionell eingerichtete Werkstatt betriebsbereit gehalten. Dort können zum Beispiel Fahrräder repariert oder sonstige kleine Metall- und Holzarbeiten durchgeführt werden.
Weitreichende Veränderungen stehen auch in der (noch) Berufsbildungsstätte in Bergedorf an. Die Werkstatteinrichtungen bzw. das Inventar sind bereits weitestgehend verkauft bzw. verwertet worden und nach der Räumung der Büros wird die Einrichtung ab Anfang Juli vollständig umgebaut. Dort wird ein soziales Zentrum entstehen. Neben der Jugendhilfeabteilung Ost des LEB mit seinen Unterbringungs-, Beratungs- und Hilfsangeboten sowie der Verwaltung werden dort auch die beiden Elternschulen des Bezirkes Bergedorf sowie die Erziehungsberatungsstelle des Bezirkes Bergedorf untergebracht. Auch eine Wohngruppe wird in dem Gebäude angesiedelt. Voraussichtlich ab November 2011 wird dem Gebäude „neues Leben eingehaucht" und es wird mit umfangreichen Beratungsangeboten Ratsuchenden zur Verfügung stehen.
Horst Tietjens, Geschäftsbereichsleiter Berufliche Bildung

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