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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Lebensmittel nicht tierischer Herkunft

Pflanzliche Produkte

Das Veterinär- und Einfuhramt kontrolliert neben der Einfuhr und Durchfuhr aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft auch einige pflanzliche Lebensmittel aus Drittländern.

 

Walnüsse © wrw / PIXELIO
Walnüsse © wrw / www.pixelio.de (Bild: © wrw / PIXELIO)

Die folgenden Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus Drittländern sind einer Einfuhrkontrolle durch das Veterinär- und Einfuhramt zu unterziehen:

Kontrollpflichtige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Kontrollpflichtige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß VO 669/2009

Haftungsausschluss zur konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 669/2009:

Das Amt für Verbraucherschutz übernimmt keine Gewährleistung für die online abrufbare Fassung der Verordnung (EU) 669/2009. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die online abrufbare Fassung eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entspricht. Verbindlich ist allein die in der Papierausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Fassung. Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 669/2009 wurde mit freundlicher Genehmigung durch die Firma MediaLex Verlag GmbH zur Verfügung gestellt. Der Firma MediaLex Verlag GmbH obliegt das Copyright.

COPER-Händlermodul

Anfang 2011 bagann die Verteilung des „COPER-Händlermoduls“. Wird diese Datenbank-Applikation bei den Anmeldern installiert, können die GDE-Anmeldungen für Lebensmittel nicht tierischer Herkunft mittels Formular entfallen. Mehr...

Formulare/Vordrucke für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft

(Pflanzliche Lebensmittel; Gemeinsames Dokument für die Einfuhr, GDE)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Veterinär-und Einfuhramt Kundenbüro 5 Einfuhr und Transit von Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft (Pflanzen) Reiherdamm 18 20457 Hamburg
Tel.: Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-4171 040 42837-4172 040 427310130 gks-kb5@bgv.hamburg.de