Lebensmittel nicht tierischer Herkunft
Pflanzliche Produkte
Die folgenden Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus Drittländern sind einer Einfuhrkontrolle durch das Veterinär- und Einfuhramt zu unterziehen:
Kontrollpflichtige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
Kontrollpflichtige Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß VO 669/2009
Haftungsausschluss zur konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 669/2009:
Das Amt für Verbraucherschutz übernimmt keine Gewährleistung für die online abrufbare Fassung der Verordnung (EU) 669/2009. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die online abrufbare Fassung eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entspricht. Verbindlich ist allein die in der Papierausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Fassung. Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 669/2009 wurde mit freundlicher Genehmigung durch die Firma MediaLex Verlag GmbH zur Verfügung gestellt. Der Firma MediaLex Verlag GmbH obliegt das Copyright.
COPER-Händlermodul
Anfang 2011 bagann die Verteilung des „COPER-Händlermoduls“. Wird diese Datenbank-Applikation bei den Anmeldern installiert, können die GDE-Anmeldungen für Lebensmittel nicht tierischer Herkunft mittels Formular entfallen. Mehr...
Formulare/Vordrucke für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft
(Pflanzliche Lebensmittel; Gemeinsames Dokument für die Einfuhr, GDE)
- Muster des GDE-Formulars zur Ansicht (PDF, 1 Seite). Es ist sehr stark angelehnt an das Muster in der Verordnung (EG) Nr. 669/2009. Es ist ebenso wie das GVDE im Formularhandel erhältlich (z.B. Wilhelm-Köhler-Verlag, Mönckebergstr. 11, 20095 Hamburg – Bestellnummer 887)
- Ausfüllhilfe für das GDE der Grenzkontrollstelle Hamburg (PDF, 3 Seiten)
- Hinweise zur Durchführung der VO (EG) 669/2009 (PDF, 2 Seiten)
- Kundeninformation zur Teilung bestehender GDE (PDF, 1 Seite)
Abschreibungsbogen zur Teilung bestehender GDE (PDF, 1 Seite)

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