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Informationen zum Schnellwarnsystem in Hamburg

Essen und Trinken verboten. Quelle: pixelio.de Fotograf: alipictures Essen und Trinken verboten. Quelle: pixelio.de Fotogra: alipictures

(pixelio.de)

Gehen von Bedarfsgegenständen, Lebens- oder Futtermitteln gesundheitliche Risiken für den Verbraucher aus, muss sofort gehandelt werden.

Für die schnelle Weitergabe von Informationen innerhalb der Europäischen Union sorgen zwei Schnellwarnungs-systeme: Für Lebens- und Futtermittel das RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) sowie für Bedarfsgegenstände und Kosmetika das RAPEX (Rapid Exchange of Information System).

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde im Jahre 2003 die Funktion der nationalen Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem RASFF (Lebensmittel und Futtermittel-sicherheit) per Verordnung übertragen. Außerdem übernimmt es im Bereich des Schnellwarnsystems RAPEX die Weiterleitung von Meldungen an die Europäischen Kommission über chemisch/hygienische Risiken, die von Kosmetika und Bedarfsgegenständen ausgehen.

Durch einen ständigen Austausch von Informationen und das Einleiten entsprechender Gegenmaßnahmen steuert das BVL dem Entstehen von Krisen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt entgegen. Beide Systeme tragen dazu bei, dass möglicherweise gesundheitsschädliche Produkte nicht in Verkehr gebracht werden oder gezielt vom Markt genommen werden können.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Frau Dr. Inga Ollroge Raum 7.11 Billstraße 80 a 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428372400 040 428373618 inga.ollroge@bgv.hamburg.de