Lehrerarbeitszeit

Sie finden an dieser Stelle

  • Hinweise, Regelungen und Anträge zur Teilzeitarbeit und Beurlaubung für Angestellte und Beamte in den Schulen
  • die Dokumentation des Lehrerarbeitszeitmodells

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Lehrerinnen und Lehrer

Behörde für Schule und Berufsbildung

Lehrkräfte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung in Anspruch nehmen möchten, müssen dieses rechtzeitig beantragen. Anträge auf Teilzeitbeschäftigungen/ Beurlaubungen/ Sabbatjahr/ Altersteilzeit (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) für den Schulhalbjahresbeginn (d.h. zum 1. August eines Jahres) sind jeweils bis zum 31. Januar des Jahres an das zuständige Personalsachgebiet zu richten. Diese Fristen gelten auch für Verlängerungsanträge von Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigungen. »

Das neue Lehrerarbeitszeitmodell

Behörde für Schule und Berufsbildung

Informationen zu dem an den Hamburger Schulen eingeführte neue Lehrerarbeitszeitmodell (LAZM). Die mit der Evaluation beauftragte Mummert Consulting AG stellte am 31.03.2005 ihren Bericht vor. Inzwischen hat sich das Lehrerarbeitszeitmodell als ein wesentlicher Schritt in Richtung einer gerechten und an Aufgaben orientierten Verteilung der Lehrerarbeitszeit etabliert. Evaluationsberichte sowie die Stellungnahme stehen als Download zur Verfügung. »