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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Infos für Lehrerinnen und Lehrer


Als externe Beraterinnen und Berater sind wir für Sie da!


Mit welchen Fragen und Anliegen kann ich mich an REBUS wenden?

Grundsätzlich mit allen Fragen und Problemen, die Sie im Zusammenhang mit einzelnen Schülern, Gruppen oder auch einer gesamten Klasse sehen.

Dies können sein:

  • Verhaltensprobleme

  • Lernschwierigkeiten (übergreifend oder auch Teilleistungsschwächen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche)

  • Motivationsprobleme

  • Konflikte und Gewalt

  • „Schulschwänzen“

  • psychische Probleme von Schülern oder Schülerinnen

  • Krisen

  • problematische familiäre Verhältnisse.


Wann ist eine Anfrage bei REBUS sinnvoll?

In der Regel versuchen die Schulen, Probleme zunächst intern und mit eigenen Mitteln zu lösen – und das ist auch gut so.

Wenn Sie jedoch merken, dass eigene Mittel nicht ausreichen, sollten Sie nicht zu lange zögern und uns hinzuziehen. Das kann z.B. sein, wenn die schulinternen pädagogischen Mittel nicht mehr wirken, sich der Kontakt mit den Eltern schwierig gestaltet, o.ä.

Als unabhängige, externe Beratungsstelle – durch unseren Blick von außen und durch unsere Multiprofessionalität – können wir Konflikten oder Missverständnissen, z.B. mit Eltern, häufig vorbeugen oder helfend eingreifen.


Wie funktioniert die Anmeldung bei REBUS?

Sie erreichen unser Büro während der Schulwochen

           montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr

           unter der Telefonnummer 040 - 42 88 93 04.

Wenn es um einen einzelnen Schüler/ eine einzelne Schülerin geht, nehmen wir zunächst die Daten des Kindes auf. Danach bitten wir Sie, uns die Problematik und Ihr Anliegen kurz zu schildern.

In der Regel übernimmt innerhalb einer Woche eine Fachkraft aus unserem Team Ihre Anfrage und meldet sich bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Falls Sie parallel dazu gleich die Eltern oder den Schüler/ die Schülerin informieren wollen, haben wir einen Wunsch: Bitte drohen Sie nicht mit uns! Wenn es so aussieht, als wären wir eine „Strafinstanz“, können wir kaum noch helfend eingreifen.


Informiert REBUS gleich die Eltern?

Nein. Ihre Anfrage wird bei uns vertraulich behandelt. Wir stehen unter Schweigepflicht. Möglicherweise entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, dass die Eltern einbezogen werden sollten. Dann bitten wie Sie, diese zu informieren.

       

Wie geht es dann weiter?

Ein wichtiger Grundsatz von REBUS lautet: „Keine Maßnahme ohne Diagnose“.

Das bedeutet, dass wir zunächst Zeit darauf verwenden, so viele relevante Informationen wie möglich zu sammeln.

Wie genau diese „Diagnostik-Phase“ abläuft, hängt natürlich immer von der jeweiligen Problematik ab. Immer gehört jedoch ein ausführliches Gespräch mit Ihnen als AnfragerIn dazu. Oft ist es auch sehr informativ, die Schülerin oder den Schüler einige Stunden im Unterricht zu beobachten.

Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern können sich anschließen. Wenn es sinnvoll ist, setzen wir auch verschiedene Testverfahren ein, etwa um die Leistungsfähigkeit abzuklären.

Am Ende der Diagnostik sollte eine gemeinsame Formulierung der Probleme, Ziele und von Lösungsansätzen stehen. Dies geschieht häufig in einem Gespräch am „Runden Tisch“.

In akuten Krisensituationen sind wir aber auch in der Lage, schnell und effektiv einzugreifen!


Was wird dann getan?

Wie es dann ganz konkret weitergeht, hängt natürlich vom Problem und den vereinbarten Zielen ab.

Es kann z.B. sein, dass wir Ihnen oder Ihrem Schüler/ der Schülerin eine weitere Beratung anbieten. Oder es werden Fördermaßnahmen empfohlen, die in der Schule von Lehrkräften oder von Mitarbeitern von REBUS angeboten werden. Möglicherweise empfehlen wir den Eltern auch, sich Hilfe durch eine Erziehungsberatungsstelle, das Jugendamt oder therapeutische Einrichtungen zu holen.


Was ist, wenn sich die Eltern an REBUS wenden?

Zuerst einmal behandeln wir Anfragen von Eltern vertraulich. Oft stellt sich aber heraus, dass es sinnvoll wäre, das Problem zusammen mit der Schule zu klären. Wenn die Eltern uns von der Schweigepflicht entbinden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf oder bitten die Eltern, dies zu tun.