Leitfaden für Unionsbürger
Informationen für Bürger der Europäischen Union und sie beratende Einrichtungen
Die Europäische Union (EU) verleiht ihren Bürgern eine Vielzahl sozialer Rechte. Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt, dass jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten der EU verboten ist. Aus diesem Grund können Unionsbürger in Deutschland in vielen Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger soziale Rechte in Anspruch nehmen. Dieser Leitfaden soll Unionsbürgern und Unionsbürger beratende Einrichtungen einen Überblick und einen Einstieg in das europäische Sozialrecht und die damit verbunden Freizügigkeitsbestimmungen ermöglichen.
Hinweis: Qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland und ausländische Studierende können sich im Hamburg Welcome Center persönlich beraten lassen und behördliche Serviceleistungen, wie z. B. das Ausstellen einer Freizügigkeitsbescheinigung, einer Lohnsteuerkarte oder eines Führungszeugnisses, vor Ort erledigen.
Hamburg Welcome Center's web site is also available in English.
Weitere Informationen für EU-Bürger/-innen:
- Allgemeine Informationen "Unionsbürger" für sozialleistungsgewährende Dienststellen (Leitfaden)
- Hamburger Einwohnerzentralamt: Informationen für EU-Bürger
- Bundesministerium des Inneren (BMI): Migration und Integration - Aufenthaltsrecht, Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland
- Amnesty for Woman e. V.: Allgemeines bzw. Broschüren und Flyer

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us