Der Landesbetrieb versteht sich als Dienstleister für die Hamburger Verwaltung. Seine Kompetenz liegt in der Realisierung und der bedarfsgerechten Erhaltung baulicher Anlagen der technischen Infrastruktur. Der LSBG unterliegt der Steuerung und Kontrolle durch den Senat und die Bürgerschaft.
Der LSBG ist Dienststelle im Sinne des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes und nimmt seine organisatorischen und personellen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit wahr.
Der LSBG plant, entwirft, baut, unterhält und betreibt bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur.
Das Leistungsspektrum umfasst:
- Straßen (Hauptverkehrsstraßen, Bundesfernstraßen)
- Küsten- und Binnenhochwasserschutz
- Gewässer (außer Bundeswasserstraßen)
- Konstruktive Bauwerke (u.a. Brücken, Tunnel, Wände, Schleusen, Sperr- und Schöpfwerke)
- Lichtsignal- und Verkehrstelematikanlagen
- Öffentliche Beleuchtungen
- Erschließungsmaßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung