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Mahnantrag online

Mit dem Online-Mahnantrag kann der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausgefüllt, online abgeschickt oder auf Papier ausgedruckt werden.

 

Steuern + Recht: Mahnantrag online
(Bild: © pixelio.de/Gerd-Altmann)

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit offenen Forderungen.

Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen einem Papier-Antrag, den Sie selbst erzeugen und ausdrucken oder einem Online-Mahnantrag. Die Nutzung ist kostenfrei.

Online

Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesers. In einem interaktiven Antragsformular werden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind. Danach können die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur versehen an das Mahngericht versandt werden. Nach erfolgter Übertragung ist der Antrag beim Mahngericht eingegangen. Alle Zentralen Mahngerichte akzeptieren diese Art der Antragstellung.

Papier

Wer nicht im Besitz einer Signaturkarte ist, kann den Online-Mahnantrag als Eingabehilfe für den Ausdruck der Daten in dem amtlichen Vordruck "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" nutzen.

Antrag setzt gerichtliches Verfahren in Gang

Durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt. Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden Gerichtskosten fällig, die dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Wert der Beträge, die als Hauptforderung im Antrag geltend gemacht werden.

Vor dem Start des Online-Mahnantrages sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen die für den Mahnbescheidsantrag notwendigen Angaben vorliegen.

Dies sind insbesondere:

  • die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller und Antragsgegner,
  • die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge, Fälligkeitsdaten),
  • die Höhe und die Laufzeiten eventueller Zinsansprüche,
  • die Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung.

Ansprechpartner:
Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Max-Brauer-Allee 89 22765 Hamburg
Tel.: Tel.: Tel.: E-Mail:
040 42811-1580 040 42811-1658 040 42811-3568 mahngericht@ag.justiz.hamburg.de

WEITERE INFORMATIONEN 

Online-Mahnantrag
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet.

 

Steuern und Recht für Unternehmen / © pixelio.de/nexabixle

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