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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsmüll - MARPOL V

Der an Bord anfallende Schiffsmüll ist grundsätzlich an hafenseitige Auffanganlagen abzugeben.

Schiffmüll ist nach Müllsorten gemäß Tabelle getrennt in Sammelbehältern oder in besonders dafür vorgesehenen Räumen aufzubewahren.

Die Überbordgabe von Schiffsmüll nach See darf nur auf Anordnung der Schiffsleitung unter Beachtung der nachstehenden Tabelle erfolgen.

Überbordgabe nach See

Müllsorten

außerhalb von Sondergebieten

in Sondergebieten*)

Kunststoffgegenstände, z. B. synthetische Seile, synth. Netze und Kunststoffmülltüten, Asche aus der Verbrennung von Kunststoffgegenständen, die Giftstoffe oder Schwermetalle enthalten kann

Verboten

Verboten

Stauholz, Schalungs- und Verpackungsmaterial, das schwimmt

Außerhalb 25 sm Zone

Verboten

Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut o.ä. Abfall

Außerhalb 12 sm Zone

Verboten

Unbehandelte Lebensmittelabfälle

Außerhalb 12 sm Zone

Außerhalb 12 sm Zone

*) Sondergebiete:

Ostsee, Nordsee einschl. Ärmelkanal, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Rotes Meer, Persischer Golf, Golf von Oman, erweiterte Karibik einschl. Golf von Mexiko, Karibische See, Bahamas, große und kleine Antillen

Jede Art von Schiffsmüll kann im Hamburger Hafen entsorgt werden.

Die Entsorgung kann wasserseitig oder landseitig durchgeführt werden. Auskunft erteilen die Entsorgungsfirmen oder die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Marpol / Schiffsentsorgung U3 23 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-4388 040 427940-177 marpol@bsu.hamburg.de