Schiffsmüll - MARPOL V
Der an Bord anfallende Schiffsmüll ist grundsätzlich an hafenseitige Auffanganlagen abzugeben.
Schiffmüll ist nach Müllsorten gemäß Tabelle getrennt in Sammelbehältern oder in besonders dafür vorgesehenen Räumen aufzubewahren.
Die Überbordgabe von Schiffsmüll nach See darf nur auf Anordnung der Schiffsleitung unter Beachtung der nachstehenden Tabelle erfolgen.
| Überbordgabe nach See |
Müllsorten | außerhalb von Sondergebieten | in Sondergebieten*) |
Kunststoffgegenstände, z. B. synthetische Seile, synth. Netze und Kunststoffmülltüten, Asche aus der Verbrennung von Kunststoffgegenständen, die Giftstoffe oder Schwermetalle enthalten kann | Verboten | Verboten |
Stauholz, Schalungs- und Verpackungsmaterial, das schwimmt | Außerhalb 25 sm Zone | Verboten |
Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut o.ä. Abfall | Außerhalb 12 sm Zone | Verboten |
Unbehandelte Lebensmittelabfälle | Außerhalb 12 sm Zone | Außerhalb 12 sm Zone |
*) Sondergebiete: | Ostsee, Nordsee einschl. Ärmelkanal, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Rotes Meer, Persischer Golf, Golf von Oman, erweiterte Karibik einschl. Golf von Mexiko, Karibische See, Bahamas, große und kleine Antillen |
Jede Art von Schiffsmüll kann im Hamburger Hafen entsorgt werden.
Die Entsorgung kann wasserseitig oder landseitig durchgeführt werden. Auskunft erteilen die Entsorgungsfirmen oder die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

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