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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Maß der baulichen Nutzung

 Obergrenzen für die bauliche Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung darf z.B. folgende Obergrenzen nicht überschreiten:

Baugebiete

Grund-
flächen-
zahl

(GRZ)

Geschoss-
flächen-
zahl

(GFZ)

Bau-
massen-
zahl
(BMZ)

in Kleinsiedlungsgebieten (WS)0,20,4--

in reinen Wohngebieten (WR)
in allgemeinen Wohngebieten (WA)
in Ferienhausgebieten

0,41,2--
in besonderen Wohngebieten (WB)0,61,6--

in Dorfgebieten (MD)
in Mischgebieten (MI)

0,61,2--
in Kerngebieten (MK)1,03,0--

in Gewerbegebieten (GE)
in Industriegebieten (GI)
in sonstigen Sondergebieten

0,82,410,0

Die dargestellten Obergrenzen können überschritten werden, wenn

  • besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,

  • die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und

  • sonstige öffentlichen Belange nicht entgegenstehen.

1. Berechnungsbeispiel zur Grundflächenzahl

Grundflächenzahl (GRZ) - Berechnungsbeispiel
Grundflächenzahl (GRZ) - Berechnungsbeispiel

(Bezirksamt Eimsbüttel)

2. Berechnungsbeispiel zur Baumassenzahl

Beispiel 2: Baumassenzahl (BMZ)

(bsu)

Berechnungsbeispiel zur Geschossflächenzahl

Beispiel 3: Geschossflächenzahl

(bsu)