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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Maßnahmen

20.12.2006

(bsu) Nach den zeitlichen Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichlinie müssen bis Ende 2009 Maßnahmenprogramme aufgestellt sein, Ende 2012 sollen alle erforderlichen Maßnahmen in die Praxis umgesetzt sein. Die Wirksamkeit der Maßnahmenprogramme soll bis 2015 und dann alle 6 Jahre überprüft und aktualisiert werden. Neue oder geänderte Maßnahmen sind innerhalb von drei Jahren nach den Überprüfungsterminen umzusetzen.

Die Erstbewertung hat ergeben, dass Hamburg folgende Schwerpunkte bei den Maßnahmen für die Oberflächengewässer setzen muss:

  • Herstellung der Durchgängigkeit für Fische: Verrohrungen, Wehre und Staustufen stellen Hindernisse dar. Sohlgleiten und Fischaufstiegshilfen können hier Abhilfe schaffen.
  • Herstellung der Durchgängigkeit für andere wasserabhängige Organismen: durchgehende Uferstreifen auch unter Brücken oder Wandermöglichkeiten an Spundwänden sind z.B. für Kriechtiere erforderlich.
  • Verringerung von hydraulischem Stress für die Gewässer: durch die Versiegelung in den städtischen Bereichen kommt es schon bei normalen Regenfällen zu einem heftigen Anstieg der Wassermenge auch in kleinen Bächen. Bei starken Regenfällen werden diese mit der Flutwelle "leergeräumt", der Bestand an Kleinlebewesen und Fischen wird nachhaltig geschädigt. Hier können beispielsweise Rückhaltebecken und Überflutungsbereiche die Belastung durch hydraulische Stressfaktoren verringern.
  • Verbesserung der Laich- und Aufwachsbedingungen auch empfindlicher Fischarten: dies setzt unter anderem gute Bedingungen für aquatische Kleinlebewesen voraus. Hierfür ist die Verbesserung der Gewässerstruktur ein wichtiger Ansatzpunkt.
  • Verbesserung der chemischen Situation: eine Verringerung von Einträgen aus Landwirtschaft und Verkehr kann z.B. durch Uferrandstreifen oder durch die Vorreinigung von Straßenabwässern erreicht werden.