Personenbeförderung mit Mietwagen: Ansprechpartner für Unternehmen
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Die gewerbliche (entgeltliche oder geschäftsmäßige) Beförderung von Personen mit PKW ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 1 Personenbeförderungsgesetz –PBefG).
Gibt es Ausnahmen?
Es ist keine Genehmigung für Beförderungen mit PKW erforderlich, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (§ 1 PBefG). Weitere Ausnahmen sind in der Freistellungsverordnung zum PBefG genannt.
Wo wird der Antrag gestellt? Wo gibt es Anträge?
Zuständig ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Dort stehen ebenfalls Antragsformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken und weitere Informationen bereit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Genehmigung beantragt werden kann?
Den Antrag können alle Unternehmer stellen, wenn sie die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
An wen können sich Unternehmer bei Fragen wenden?
Wenn es um Anträge und Genehmigungen geht, können Sie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ansprechen. Unten finden Sie auch die Anschriften und Kontaktdaten der Handelskammer.
Kontaktmöglichkeit
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Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr »
PDF , 53.14 KBAntrag auf Ersterteilung Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen »
PDF , 101.39 KBAntrag auf Erneuerung und/oder Erweiterung Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen »
PDF , 62.77 KBAnlage 1 Vermögensübersicht »
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