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Freie und Hansestadt Hamburg Handelskammer Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg

Beratung zur Erwerbstätigkeit von Ausländern

Die Handelskammer informiert über die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Ausländer und nennt die zuständigen Anlaufstellen.

Das Informationsangebot richtet sich an Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg sowie an ausländische Investoren und Unternehmensgründer.

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland brauchen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit gestattet. Je nach Verfahren sind hier unterschiedliche Stellen die richtigen Ansprechpartner:

  • Deutsche Auslandsvertretung,
  • Ausländerbehörde vor Ort
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Die Handelskammer Hamburg hilft ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmern beim Schritt in die Selbstständigkeit und informiert über aufenthaltsrechtliche Vorschriften und Voraussetzungen.

Rufen Sie an. Die Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg beantworten Ihre Fragen.

Ansprechpartner:
Handelskammer Hamburg Geschäftsbereich International Recht des Außenhandels Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 36138-138 040 36138-583 service@hk24.de

WEITERE INFORMATIONEN 

Handelskammer – Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften
Weiterführende Informationen zum Thema auf den Seiten der Handelskammer Hamburg.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die ZAV der Arbeitsagentur ist für die Arbeitsmarktzulassung (Arbeitsgenehmigungen) zuständig.

 

Ausbildung in der Metallwerkstatt / © ClipDealer/Monkey Business Images

Mitarbeiter

Fragen rund um das Thema Mitarbeiter: Hier finden Unternehmer Antworten und die richtigen Ansprechpartner, die ihnen kompetent weiterhelfen. »