Beratung zur Erwerbstätigkeit von Ausländern
Das Informationsangebot richtet sich an Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg sowie an ausländische Investoren und Unternehmensgründer.
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland brauchen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit gestattet. Je nach Verfahren sind hier unterschiedliche Stellen die richtigen Ansprechpartner:
- Deutsche Auslandsvertretung,
- Ausländerbehörde vor Ort
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Handelskammer Hamburg hilft ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmern beim Schritt in die Selbstständigkeit und informiert über aufenthaltsrechtliche Vorschriften und Voraussetzungen.
Rufen Sie an. Die Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg beantworten Ihre Fragen.
Ansprechpartner:
WEITERE INFORMATIONEN
Handelskammer – Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften
Weiterführende Informationen zum Thema auf den Seiten der Handelskammer Hamburg.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die ZAV der Arbeitsagentur ist für die Arbeitsmarktzulassung (Arbeitsgenehmigungen) zuständig.
Mitarbeiter
Fragen rund um das Thema Mitarbeiter: Hier finden Unternehmer Antworten und die richtigen Ansprechpartner, die ihnen kompetent weiterhelfen. »

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