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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Bauwagengruppe Zomia

05.12.2011, 15:20 Uhr

- UPDATE - Seit Monaten schwelt ein Konflikt zwischen den Behörden und der Bauwagengruppe "Zomia". Mit viel Geduld und Engagement hat sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte dieser Situation gestellt - mit Erfolg. "Zomia" verlässt Wilhelmsburg.

 

Bauwagenplatz in Wilhelmsburg
Bauwagenplatz in Wilhelmsburg (Bild: Mariano Albrecht (Journalist))

Ende gut, alles gut – Zomia verlässt Wilhelmsburg (05.12.2011)

Die Bauwagengruppe Zomia hat am Wochenende nach einjähriger Besetzung die Fläche in Wilhelmsburg verlassen und ist nach Altona an den Holstenkamp gezogen.

Seit einem Jahr wurde versucht mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, sowie anderen Bezirken eine Alternative anzubieten, was leider immer gescheitert ist. Die Fläche in Wilhelmsburg war nie als dauerhafte Lösung im Gespräch, da es rechtlich gar nicht zulässig war. Das haben auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgericht bestätigt. Auch der Eingabeausschuss der Bürgerschaft hat in seiner Sitzung die Petition von Zomia als „nicht abhilfefähig“ beschieden. Hinzu kam auch, dass es in der Wilhelmsburger Bevölkerung keine große Unterstützung für den Bauwagenplatz gab, das wurde an die Bezirkspolitik herangetragen, so dass es schon im Dezember letzen Jahres einen einstimmigen Beschluss im Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel gab, der nur eine Winterlösung aber keinen dauerhaften Platz für Zomia vorsah.

Es war nie Absicht des Bezirks Hamburg-Mitte eine mögliche Räumung zu provozieren. Doch als Bezirk und als Bezirksamtsleiter muss man sich an geltendes Recht halten und dieses auch umsetzten. Ich begrüße es daher, dass Zomia die angebotene Fläche in Altona angenommen hat“, so Markus Schreiber, Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte.

Anfang Dezember 2010 besetzte eine Gruppe von jungen Leuten zunächst eine öffentliche Grünfläche in Georgswerder und anschließend an der Veringstraße in Wilhelmsburg. Seit dem 7.12.2010 befindet sich die Bauwagengruppe auf  einer Fläche am Honartsdeicher Weg/nördlich des Ernst-August-Kanals. Sie wollen erreichen, dass Ihnen die Stadt eine Fläche zur Verfügung stellt, auf der sie ein „alternatives Wohnprojekt“ realisieren können.

Das Bezirksamt hat sich seinerzeit um die legale Unterbringung der Bauwagengruppe auf legalen Bauwagenplätzen bemüht. So wurden legale Bauwagenplätze in Hamburg und Lüneburg angefragt und ein Campingplatz in Wilhelmsburg. Der „Zomia-Gruppe“ konnten jeweils drei Plätze für Wohnwagen in Hamburg und Lüneburg angeboten werden, die diese mit einem Hinweis darauf, dass sie gemeinsam untergebracht werden wollten, abgelehnt haben. Der Betreiber des Campingplatzes hat eine Unterbringung der Wohnwagen abgelehnt.

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 den als Anlage beigefügten Antrag einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 16.12.2010 von der Bezirksversammlung einstimmig bestätigt.
Doch von Anfang an hat die Gruppe den Anspruch formuliert, diese Fläche für sich als Wohnort dauerhaft in Anspruch zu nehmen. So ein Verhalten ist natürlich nicht akzeptabel, einfach ein fremdes Grundstück für sich zu okkupieren, denn offizielle Pachtangebote wurden von der Bauwagengruppe ausgeschlagen. Erschwerend kommt hinzu, dass es in Hamburg das Wohnwagengesetz gibt, welches das Wohnen in mobilen Unterkünften verbietet. Außerdem ist die Stelle am Ernst-August-Kanal ein ausgewiesenes Industriegebiet auf dem Wohnen generell gar nicht erlaubt ist. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt hat entsprechend den Vorgaben des Regionalausschusses Wilhelmsburg  und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) - als Fachbehörde für das Wohnwagengesetz- eine Duldungs- / Vollstreckungsvereinbarung mit Unterwerfungsklausel erarbeitet.

Die Vorgaben der Fachbehörde (BSU) waren dabei:

  • Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich unter Vorlage ihrer Personalausweise dazu, die Fläche spätestens zu einem vom Bezirksamt zu findenden Termin (z.B. 15.04.2011) zu räumen.
  • Es ist sichergestellt und vom Bezirksamt geprüft, dass keine Missstände im Hinblick auf die Ver- und Entsorgung und Feuersicherheit bestehen und dass Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind.
  • Der Zuzug weiterer Wohnwagen beendet die Duldung ohne weitere Fristsetzung.
  • Die Duldung wird begleitet durch eine an die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Fahrzeughalter adressierten Räumungsverfügung, die auf den Duldungszeitraum befristet wird.
    Bauwagenplatz in Wilhelmsburg Bauwagenplatz in Wilhelmsburg

    (Mariano Albrecht (Journalist))

Die Duldungs- / Vollstreckungsvereinbarung wurde der Bauwagengruppe vorgestellt und inhaltlich erläutert. Weiterhin fand ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Bauwagengruppe und einigen Gruppenmitgliedern statt. In diesen Gesprächen sollte vermittelt werden, dass durch den Abschluss einer Vereinbarung mit Unterwerfungsklausel mit jedem einzelnen Gruppenmitglied sicher gestellt wird, dass die Duldung tatsächlich mit dem 30.04.2011 endet und das Amt dann bei Weigerung den Platz zu verlassen, die Vereinbarungen als Vollstreckungsgrundlage nutzen kann, ohne erneut Räumungsverfügungen erlassen zu müssen. Mit diesem Weg sollte der rechtswidrige Zustand für den Duldungszeitraum bis zum 30.04.2011 legalisiert werden.
Doch zu einer Duldung kam es nie, da sich geweigert wurde einzeln als Person die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Auf Wunsch der Bürgerschaft und des Senats wurde die geplante Vollstreckung nach dem 30.4.2010 erst einmal ausgesetzt, weil nun noch einmal nach Flächen für einen weiteren Bauwagenplatz seitens der BSU gesucht werden sollte.

Doch alle angebotenen Alternativflächen, die mit der BSU und anderen Bezirken gesucht wurden, lehnte die Gruppe strikt ab. Die Bezirksversammlung hat nun erneut einen Beschluss gefasst, in dem der Bezirksamtsleiter aufgefordert wird, auf dieser Fläche endlich gesetzeskonforme Zustände wieder herzustellen. Es gibt eine Räumungsanordnung. Gegen diese hat Zomia vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht, hat den Widerspruch gegen die angekündigte Vollstreckung abgelehnt. Auch vor dem Oberverwaltungsgericht  ist  Zomia gescheitert, Zomia hat die Fläche unverzüglich zu verlassen. Als letzte Möglichkeit haben die Bewohner von Zomia eine Petition in den Eingabenausschuss der Bürgerschaft eingebracht. Doch auch dort wurde dem Widerspruch nicht stattgegeben. Die Petition wurde natürlich auch auf Grundlage der Beschlüsse des Verwaltungs- und Oberwaltungsgerichts für „nicht abhilfefähig“ befunden. Es gibt nun drei rechtlich eindeutige Beschlüsse, die das Vorgehen des Bezirks Hamburg-Mitte bestätigen. Der Bezirk kann nun das Gelände räumen lassen.

Auch nach der Entscheidung des Eingabeausschusses gab es den Versuch, erneut eine Lösung zu finden und Zomia ein Angebot zu machen. Doch der von Altona vorgeschlagene Standort scheiterte einmal mehr an den extremen Forderungen der Bauwagenbewohner. Diese extremen Forderungen wurden auch in einem Schreiben vom 26.10.2011 der Behörde Stadtentwicklung und Umwelt deutlich als Problem gekennzeichnet: „Flächen zu finden, die Ihren nunmehr ausdrücklich formulierten Kriterien entsprechen, ist im Übrigen außerordentlich schwierig, wenn nicht unmöglich. Ohne Kompromisse wird eine Lösung nicht möglich sein.“

Trotz eindeutiger rechtlicher Lage und konkretem Angebot aus Altona hat Zomia wieder einmal eigenständig einen Platz in Altona okkupiert (23.11.2011), allerdings nicht denjenigen, der ihnen von Altona angeboten worden war. Daraufhin hat die zuständige Finanzbehörde Strafantrag gestellt und mit Hilfe der Polizei den Platz am selben Tage noch „geräumt“. Seit dem stehen die Bauwagen wieder in Wilhelmsburg. Trotz dieser Aktion hat Altona das Angebot Holstenkamp gegenüber Zomia erneuert, obwohl die dortige Politik einen geplanten Antrag für die Bezirksversammlung von der Tagesordnung genommen hat. Nun gibt es also nach wie vor das konkrete Angebot aus dem Bezirk Altona. Bis Freitag, 02.12.2011 müssen nun die Bauwagenbewohner umgezogen sein. Sollte dieses nicht erfolgen, würde der Bezirk die Fläche in Wilhelmsburg räumen lassen. Doch eine solche Eskalation wurde nie angestrebt.

Weitere Infos und Beschlüsse zu diesem Thema finden Sie als Download auf dieser Seite.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lars Schmidt-von Koss - Pressesprecher Klosterwall 8 20095 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-2880 040 42790-1777 Lars.Schmidt@hamburg-mitte.hamburg.de
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Downloads

Duldung von Bauwagen in Wilhelmsburg - Sachverhaltsdarstellung für den Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft vom 20.05.2011

PDF , 96.52 KB

Anlage 1 zur Sachverhaltsdarstellung - Bericht der Kunstnomadin Fr. Milan

PDF , 2.47 MB

Anlage 2 zur Sachverhaltsdarstellung - Luftbild

PDF , 2.19 MB

Anlage 3 zur Sachverhaltsdarstellung - Interfraktioneller Antrag (Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel)

PDF , 12.21 KB

Anlage 3a zur Sachverhaltsdarstellung - Protokoll des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel

PDF , 73.64 KB

Anlage 3b zur Sachverhaltsdarstellung - Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte

PDF , 57.92 KB

Anlage 4 zur Sachverhaltsdarstellung - Duldungsvereinbarung

PDF , 89.48 KB

Anlage 4a zur Sachverhaltsdarstellung - Zustimmnung zur Duldung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

PDF , 89.48 KB

Anlage 5 zur Sachverhaltsdarstellung - Anhörung

PDF , 89.38 KB

Anlage 6 zur Sachverhaltsdarstellung - Allgemenverfügung

PDF , 126.38 KB

Anlage 7 zur Sachverhaltsdarstellung - Offener Brief

PDF , 172.24 KB

Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 20.10.2011

PDF , 148.29 KB

Ergebnis der Prüfung von Alternativflächen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 26.10.2011

PDF , 146.85 KB

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 07.11.2011

PDF , 2.04 MB

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 16.11.2011

PDF , 754.12 KB

Stellungnahme des Bezirksamtes Hamburg-Mitte an die Finanzbehörde vom 17.11.2011

PDF , 144.85 KB

Bericht des Eingabenausschusses der Bürgerschaft vom 22.11.2011

PDF , 145.45 KB