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Volksbegehren "Wir wollen lernen": 184.000 Unterschriften

Bürgermeister Ole von Beust: Sechsjährige Primarschule nicht verhandelbar

von dpa/BfI/Redaktion

Für das Volksbegehren „Wir wollen lernen! für den Erhalt des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5“ sind insgesamt 184.500 Unterschriften abgegeben worden. Bürgermeister Ole von Beust kündigte am Mittwoch an, er werde nach dem großen Zuspruch für das Volksbegehren das Gespräch mit den Gegnern der Schulreform suchen.

 

Bürgermeister Ole von Beust und Schulsenatorin Christa Goetsch schauen den Schülern über die Schulter
Bürgermeister Ole von Beust und Schulsenatorin Christa Goetsch schauen den Schülern über die Schulter (Bild: Pressestelle des Senats/Gotthardt)

Das Abstimmungsergebnis gab Landesabstimmungsleiter Willi Beiß am Mittwoch (18. November 2009) nach Ablauf der Eintragungsfrist bekannt. Ob damit das Quorum von 61.834 gültigen Eintragungen erreicht ist, steht damit formal aber noch nicht fest, denn zunächst werden diese Unterschriften von der Bezirksverwaltung auf Gültigkeit geprüft.

Bürgermeister Ole von Beust gibt eine Stellungnahme zum Bürgerbegehren gegen die Schulreform ab Bürgermeister Ole von Beust gibt eine Stellungnahme zum Bürgerbegehren gegen die Schulreform ab

(Pressestelle des Senats)

Bürgermeister Ole von Beust äußerte sich kurz nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Unterschriftensammlung. "Die Anzahl der Unterschriften gegen die Schulreform ist ohne Zweifel ein Paukenschlag", sagte der Senatschef. Er werde jetzt das Gespräch mit den Gegnern der Schulreform suchen. "Dabei steht für mich der Grundsatz, dass längeres gemeinsames Lernen sinnvoll ist für die Integration und Motivation der Schwachen, und auch den Starken zugute kommt, nicht zur Disposition". Über alles andere könne man reden. Dazu zählte er auch das Elternwahlrecht, das die Schulreformgegner beibehalten wollen.

Wie geht es weiter mit dem Volksbegehren?

  • Der Senat muss innerhalb eines Monats formell feststellen, ob das Volksbegehren zustande gekommen ist, also bis spätestens 17. Dezember 2009.
  • Wenn das Volksbegehren erfolgreich war, hat die Bürgerschaft vier Monate Zeit zu entscheiden, ob sie dem Volksbegehren entsprechen will. Die Frist läuft somit vom 17. November 2009 bis zum 17. März 2010.
  • Verstreicht die Frist ergebnislos, können die Initiatoren binnen eines Monats die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Der Volksentscheid würde dann an einem Sonn- oder Feiertag vier Monate nach der Antragstellung stattfinden, mithin im Juli/August 2010.