Stalking (Nachstellung, Belästigung)
Stalking ist ein massiver Angriff auf das soziale Dasein eines Menschen, auf seine körperliche und seelische Unversehrtheit. Um den Nachstellungen zu entgehen, sehen sich Stalking-Opfer nicht selten gezwungen, das Alltagsverhalten zu verändern, die Wohnung zu wechseln und den Arbeitsplatz aufzugeben. Häufig handelt es sich bei den Tätern um einen Ex-Partner oder eine Person, bei der sich ein kurzes Kennenlernen in einen Liebeswahn gesteigert hat.
Stalking ist strafbar!
Die fortgesetzte Nachstellung wurde als eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen (Paragraph 238). Einem Täter drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn er einem Menschen nachstellt und dadurch dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Werden Personen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, ist eine Strafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Daneben können wie bisher auch andere Tatbestände des Strafgesetzbuches wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, sexuelle Nötigung, vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung sowie Bedrohung erfüllt sein.
Untersuchungshaft zur Gefahrenabwehr
Durch eine Erweiterung der Strafprozessordnung können besonders gefährliche Täter in Haft genommen werden, um vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen. Bisher war die Anordnung der Untersuchungshaft erst dann möglich, wenn bereits schwerwiegende Verletzungshandlungen vorlagen. Nunmehr kann bereits gehandelt werden, wenn eine konkrete Gefahr eingetreten ist.
| Was Opfer tun können |
1. Strafrecht: Menschen, die sich durch Nachstellung schwerwiegend belästigt, bedroht oder in ihrer Lebensführung eingeschränkt fühlen, können bei der Polizei Strafanzeige gemäß Paragraph 238 des Strafgesetzbuches erstatten.
2. Zivilrecht: Auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes kann bei Gericht eine Verfügung erwirkt werden, die dem Stalker zum Beispiel verbietet, sich der Wohnung im einem definierten Umkreis zu nähern, Zusammentreffen zu arrangieren oder per Telekommunikation Kontakt aufzunehmen (Anträge siehe unten). Bei Verstoß kann das Gericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängen.
In beiden Fällen ist es wichtig, die Aktivitäten des Stalkers möglichst zu dokumentieren und Beweise zu sammeln
Wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Polizeikommissariat. Im Notfall aber immer: 110 anrufen!
| Beratung und Information |
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» Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz :
Externer Link; PDF-Datei, 446 KB -
» Anträge für Männer nach dem Gewaltschutzgesetz :
Externer Link; PDF-Datei, 446 KB -
» Was ist Stalking?:
Bundesministerium der Justiz -
» Merkblatt Stalking - (Programm Polizeiliche Kriminalprävention):
Polizeiliche Kriminalprävention
Hotline für Opfer häuslicher Gewalt / Stalking
Unter der Telefonnummer (040) 226 226 27 erhalten Sie Hilfe, wenn Sie in ihrer Beziehung Gewalt erleben oder nach einer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht, belästigt oder angegriffen werden. Die Beratung erfolgt täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr in acht Sprachen. Mehr...
PATCHWORK – Beratung von Frauen für Frauen
Freiwillige, kostenlose, vertrauliche, spontane und unbürokratische Hilfe und Unterstützung. Zuhören, Begleitung (zum Beispiel zu Behörden), Aufzeigen und Vermitteln von Hilfsangeboten.
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt – Pro Aktiv
Beratung von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking). Information über das Gewaltschutzgesetz und Schutzmöglichkeiten.
Weisser Ring e.V.
Stalking ist ein Beratungs-Schwerpunkt des gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten.
Informationen der Polizei Hamburg
Ausführliche Informationen und Hinweise auf weitere Hilfsangebote bietet das Faltblatt "Stalking: Grenzenlose Belästigung" der Polizei Hamburg.

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